Kurzgefasst Die wichtigsten Bürgschaftsvarianten

Bei den Bürgschaften im gewerblichen Bereich gibt es Unterschiede. Ein Überblick.

Kurzgefasst

Die wichtigsten Bürgschaftsvarianten

Vertragserfüllungsbürgschaft. Die Hausbank oder ein Versicherer eines Auftragnehmers verbürgt sich für die vertragsgemäße Erfüllung des Auftrages. Der Auftraggeber möchte dadurch das Risiko einschränken, dass das ausführende Unternehmen nicht in der Lage ist, die vertraglich vereinbarte Leistung in der vertraglich vereinbarten Zeit zu erbringen. Mit der Bürgschaft vermeidet der Auftragnehmer, dass der Auftraggeber einen Teil des ersten Rechnungsbetrages oft zehn Prozent als Sicherheit einbehält.

Gewährleistungsbürgschaft. Hier verbürgt sich die Hausbank oder ein Versicherer des Auftragnehmers für die Mängel aus einem erstellten Bauwerk innerhalb der gesetzlichen Fristen. Durch diese Gewährleistungsbürgschaft kann der vom Auftraggeber ansonsten als Sicherheit einbehaltene Teil eines Rechnungsbetrages meist fünf Prozent ausgelöst werden. Das Unternehmen muss somit nicht auf dieses Kapital verzichten.

Anzahlungsbürgschaft. Bei Anzahlungen gibt es noch keine Gegenleistung des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer verlangt daher eine Anzahlungsbürgschaft, die ihm die Sicherheit gibt, dass seine Vorleistung bei Nichterfüllung des Vertrages notfalls von einem solventen Schuldner der Bank oder der Versicherung zurückgefordert werden kann.