- Checkliste Die Tricks der Banken

Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung richtet sich nach Vorgaben des Bundesgerichtshofes. Viele Banken halten sich nicht daran - typische Tricks.

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Die Tricks der Banken

Zinsen. Der Unterschied zwischen Kreditzins und dem Zinssatz, zu dem das Finanzinstitut das Geld erneut anlegen kann, bildet die Berechnungsgrundlage für die Entschädigung der Bank. Dabei kommt es nicht darauf an, welchen Zins das Institut tatsächlich erreicht. Vielmehr muss es bei der Wiederanlage mit der Rendite für Pfandbriefe laut Bundesbankstatistik rechnen.

Bearbeitung. Das Kreditinstitut darf dem Kunden eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung stellen. Es gibt dafür keine festgeschriebene Höhe. Experten meinen, dass ein Betrag zwischen 150 Euro und 250 Euro nicht überschritten werden sollte.

Risiko. Im Zinssatz ist ein kleiner Teil von sogenannten „Risikokosten“ eingepreist. Die Bank sichert sich damit gegen Kreditausfälle ab, wenn ein Kunde zahlungsunfähig werden sollte. Diesen Risikozuschlag legen die Kreditinstitute auf den Zinssatz für alle Kunden um. Dieser Zuschlag entfällt, wenn Kunden ihr Darlehen früher zurückzahlen. Heißt, die Bank muss die Risikokosten erstatten. Für den Kreditnehmer können das mehrere hundert Euro sein.

Sondertilgung. Wenn im Kreditvertrag ein Sondertilgungsrecht vereinbart wurde, muss die Bank das bei der Vorfälligkeitsentschädigung berücksichtigen. Beispiel: Der Kunde darf jedes Jahr fünf Prozent der Kreditsumme zusätzlich zurückzahlen, dann muss das Institut so kalkulieren, als würde der Kunde dies in Zukunft jährlich nutzen.

Datum. Für die Entschädigung gilt der Zinssatz des Tages, an dem der Kunde die Kreditsumme überweist, und nicht der Tag, an dem der Sachbearbeiter die Berechnung durchführt.