Die sieben Sachen sicher schützen

Hausratversicherung | Drei von vier Haushalten haben eine Hausratversicherung. Doch viele zahlen zu hohe Beiträge oder sie sind unterversichert. Und das kann teuer werden.

Die sieben Sachen sicher schützen

Die Frau hatte Chuzpe . Weil sie keine Hausratversicherung besaß, konnte sie nach einem Wasserrohrbruch ihren Schaden in Höhe von 15000 Euro auch nicht an eine Versicherung melden. In ihrer Not kam sie auf die Idee, Vater Staat an den Kosten für die Anschaffung neuer Möbel, Elektrogeräte, Teppiche und Kleidung zu beteiligen: Sie wollte ihre Ausgaben als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Das Finanzamt fand dies jedoch gar nicht pfiffig und beschied ihren Antrag ebenso abschlägig wie später der Bundesfinanzhof (BFH). Wer sich nicht ausreichend versichere, so das Urteil der obersten Finanzrichter, nehme bewusst in Kauf, auch mögliche Schäden selbst zu tragen. Also ließen sich die Kosten nicht von der Steuer absetzen (III R 36/01).

Wer sich nicht einmal eine Basisabsicherung gegen Schäden leistet, muss die Folgen allein tragen – mit dieser Entscheidung schickten die Richter eine deutliche Botschaft an jene Bundesbürger, die zumindest in Sachen Hausrat bekennende Versicherungsmuffel sind. Jeder vierte Haushalt nämlich hat gar keine solche Police. Dieser Leichtsinn kann künftig mit höchstrichterlichem Segen teuer werden. Fein raus sind allerdings auch die übrigen 75 Prozent nicht unbedingt. Denn viele Menschen besitzen zwar eine Hausratversicherung, sind deshalb aber nicht unbedingt gegen die größten Risiken abgesichert. Böse Überraschungen drohen folglich nicht nur bei Wasserrohrbrüchen, sondern auch in ganz anderen Fällen – es sei denn, die Police wird rasch auf den richtigen Stand gebracht.

Was der Versicherer zahlt

Grundsätzlich gilt: Bei Feuer, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus, Explosion, Sturm oder Schäden durch Leitungswasser ersetzt die Hausratversicherung alle Schäden an Objekten im Haushalt. Das sind neben Einrichtungsgegenständen wie Möbeln, Gardinen oder Teppichen auch elektronische Geräte, zum Beispiel Waschmaschine, Computer oder Fernseher. Außerdem bezahlt die Assekuranz Dinge, die verbraucht werden sollen, beispielsweise die Nudelvorräte in der Speisekammer. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Hausrat dem Kunden gehört oder nicht. Ist die Wohnung oder das Haus nach einem Schaden vorübergehend nicht bewohnbar, kommt die Hausratversicherung sogar für Hotelkosten auf. Nach Angaben des unabhängigen Versicherungsanalysehauses FSS-Online gilt dies in der Regel für 100 Tage.

Unbegrenzt allerdings ist der Schutz durch so eine Police nicht: Wer beispielsweise Bargeld nicht im Tresor aufbewahrt, bekommt maximal 1000 Euro ersetzt. Für Sparbücher, Urkunden und sonstige Wertpapiere liegt die Entschädigungsgrenze bei 2500 Euro, sofern sie nicht im Panzerschrank liegen. Bei anderen Wertsachen sind in der Regel maximal 20 Prozent der Versicherungssumme gedeckt. „Wer teuren Schmuck zu Hause aufbewahrt, sollte deshalb stets eine besondere Vereinbarung mit der Versicherung treffen, um ausreichend geschützt zu sein“, empfiehlt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten (BdV).

Umstritten ist im Schadensfall auch regelmäßig die Frage, ob der Kunde über- oder unterversichert ist. Die Antwort hängt vor allem von der Versicherungssumme ab. Um diese bei Vertragsabschluss zu ermitteln, muss der Wert des Hausrats geschätzt werden. Experte Rudnik rät, dabei von Zimmer zu Zimmer zu gehen, jeden Schrank aufzumachen und den Wert der Gegenstände aufzuschreiben. Leichter fällt dies mit Hilfe von Wertermittlungstabellen, die jeder Versicherer kostenlos zur Verfügung stellt. „Entscheidend ist der Wiederbeschaffungspreis“, erläutert der BdV-Sprecher. Wer zum Beispiel den Wert einer Stereoanlage ermitteln wolle, müsse den Preis für einen Ersatz in gleicher Art und Güte ansetzen. Sein Tipp dabei: Mit einem Versandhauskatalog fällt dies leichter.

Die Methode ist allerdings nicht ganz ungefährlich. Der Versicherungskunde könnte dazu neigen, den Wert seines Eigentums eher gering einzuschätzen, um die Versicherungssumme zu drücken und dadurch Beiträge zu sparen. Aber Vorsicht das rächt sich. „Übersteigt der Wert der Wohnungseinrichtung die Versicherungssumme, ersetzt die Versicherung auch bei geringen Schäden den Wert der Einrichtung nur anteilig“, betont Experte Rudnik. Ein Beispiel: Die Wohnungseinrichtung ist 60000 Euro wert, bei der Hausratpolice sind 30000 Euro gedeckt. Muss nach einem Wasserschaden ein Teppich für 2000 Euro ersetzt werden, erhält der Versicherte nur 1000 Euro. „Wer schummelt, schießt Eigentore“, heißt es bei den Experten der Stiftung Warentest.

Werte ermitteln

Die Versicherer bieten deshalb zur Wertermittlung die Pauschalmethode an: Pro Quadratmeter Wohnfläche wird dann ein Wert von 650 bis 700 Euro angesetzt. Bei 80 Quadratmetern beträgt die Versicherungssumme dann zwischen 52000 und 56000 Euro. Im Schadensfall ersetzt der Versicherer maximal diese Summe. Aber auch diese Methode kann zu einem falschen Bild führen, wenn die Wohnung beispielsweise klein, aber mit sehr vielen wertvollen Gegenständen eingerichtet ist. Außerdem besteht die Gefahr, dass im Laufe der Zeit die Versicherung nicht mehr passgenau ist. Thorsten Rudnik empfiehlt deshalb, alle ein bis zwei Jahre zu prüfen, ob nicht durch diverse Neuanschaffungen im Haushalt die Versicherungssumme zu erhöhen ist.

Dann wird der monatliche Policenbeitrag zwar teurer – aber das ist für den Versicherungsnehmer immer noch besser, als unterversichert zu sein. Außerdem kann der Kunde eine solche Überprüfung zum Anlass nehmen, zu einem günstigeren Versicherungsunternehmen zu wechseln. Denn der Preis hängt nicht nur von der Region ab, in der der Versicherte wohnt (in der Großstadt ist es teurer als auf dem Land), sondern auch vom Versicherer. Erstaunlich, aber wahr: Preisunterschiede von bis zu 300 Prozent sind durchaus möglich. Vergleichen lohnt sich also.

Frank Schuster

cornelia.hefer@handwerk-magazin.de