Pendler Die alte Regelung gilt wieder

Bäckermeister Heino Hambrecht im baden-württembergischen Ravenstein hat auf ganzer Linie gesiegt. Auch dank seiner Musterklage muss nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) die alte Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer wieder angewendet werden.

Pendler

Die alte Regelung gilt wieder

Wer die Pauschale in der Einkommensteuererklärung 2007 erst ab dem 21. Kilometer beantragt hat, muss nichts unternehmen. Die Finanzämter berechnen rückwirkend ab dem 1. Kilometer.

Die zwei wichtigste Sätze des BVG-Urteils lesen sich wie eine fein formulierte Ohrfeige für die Bundesregierung, die vor allem die staatlichen Einnahmen um 2,5 Milliarden Euro vermehren wollte: „Es geht ... um die gerechte Verteilung von Steuerlasten. Hierfür kann die staatliche Einnahmenvermehrung jedoch kein Richtmaß bieten, denn diesem Ziel dient jede, auch eine willkürliche Mehrbelastung“.

hm-Hinweise: Die alte Entfernungspauschale ist rückwirkend ab Anfang 2007 absetzbar. Die Finanzämter mussten Einkommensteuerbescheide 2007 in diesem Punkt offen halten und werden zu wenig anerkannte Werbungskosten von sich aus nachträglich überweisen. (hbk/coh )