Die 31 besten Tipps

Steuerendspurt | Noch nie war der Jahreswechsel so spannend wie 2008. Denn ein Bündel neuer Regeln bedeutet für clevere Handwerksunternehmer die Wahl zwischen „sofort handeln“ oder „abwarten“. Lesen Sie, was jetzt für Sie richtig ist, um optimal Steuern zu sparen.

Die 31 besten Tipps

Die degressive AfA lebt wieder. Das ist einer der Knüller des Steuerendspurts 2008. Mit der Unternehmensteuerreform abgeschafft, wird so eines der wichtigsten Sparinstrumente mit 25 Prozent auf bewegliche Wirtschaftsgüter wieder eingeführt. Zwar nur für zwei Jahre, also 2009 und 2010. Aber wer sich wie Handwerker mit der Abschreibung auskennt, weiß, dass die Regeln ab Kauf in dieser Zeit für die gesamte Nutzungsdauer gelten. Flankierend dazu werden die Bedingungen für Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung verbessert. Bei Investitionen heißt es daher in den meisten Fällen „abwarten, bis Silvester vorbei ist“.

Beim Thema Autokauf dagegen heißt es „zunächst rechnen“: Hier kann beim Kauf ab 2009 nur noch die Hälfte der Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend gemacht werden, sofern dieser Punkt nicht doch noch zugunsten der Automobilhersteller und der Zulieferer zurückgenommen wird. Andererseits winken auch hier 25 Prozent degressive, statt 16,66 Prozent lineare AfA.

Schauen Sie sich die folgenden Tipps gut an und nutzen Sie diese für Ihren Betrieb, für Ihre Mitarbeiter sowie für sich privat. Und falls Sie Ihr Unternehmen unentgeltlich übertragen wollen, etwa an Ihren Sohn oder Ihre Tochter, lesen Sie den neuesten Beitrag dazu in diesem Heft auf Seite 28.

1. Schneller abschreiben

Die degressive Abschreibung von 25 Prozent für neue, bewegliche Wirtschaftsgüter greift 2009 und 2010. Je länger die Nutzungsdauer nach der AfA-Tabelle, desto eher lohnt es sich, bis Anfang 2009 abzuwarten. Beim Pkw mit linear 16,66 Prozent oder bei einer stationären Hobelmaschine mit 6,25 Prozent linearer Abschreibung empfiehlt es sich, Silvester verstreichen zu lassen.

Beispiel: Unternehmer Müller möchte eine neue Maschine für seinen Betrieb anschaffen. Kosten: 60000 Euro, Nutzungsdauer acht Jahre. Erwirbt er die Maschine noch 2008, muss er diese mit jährlich 12,5 Prozent linear abschreiben. Investiert er dagegen erst im Januar 2009 winkt die degressive Abschreibung. Im Ergebnis bedeutet das für ihn allein in den ersten zwei Jahren 18125 Euro mehr Betriebsausgaben, wenn er bis Anfang 2008 wartet.

hm-Tipp: Rechnen Sie sich für geplante Wirtschaftsgüter die Abschreibung aus. Allgemeine und Branchen-AfA-Tabellen finden Sie unter www.bundesfinanzministerium.de (Suchbegriff AfA-Tabelle). Bei PCs etc. mit nur dreijähriger, also 33,33 Prozent linearer Abschreibung, noch 2008 kaufen.

2. Sonder-AfA nutzen

Zusätzlich zur regulären Abschreibung können kleinere Handwerksbetriebe die Sonderabschreibung von 20 Prozent auf neue oder gebrauchte bewegliche Wirtschaftsgüter nutzen. Ihr Betriebsvermögen darf bisher 235000 Euro, ihr Gewinn 100000 Euro nicht übersteigen. Mit dem Sonderprogramm der Bundesregierung werden diese Schwellen ab Anfang 2009 auf 335000 Euro Betriebsvermögen und 200000 Euro Gewinn angehoben.

hm-Tipp: Rechnen Sie diesen Posten gemeinsam mit Tipp 1 durch und entscheiden, ob Ihr Betrieb erst ab Anfang 2009 investiert.

3. Mit Kleininvestitionen sparen

„Geringwertige Wirtschaftsgüter“ wie Werkzeuge, Stühle, Regale, etc., die netto nicht mehr als 150 Euro kosten, helfen beim Steuernsparen.

hm-Tipp: Beim Kauf mehrerer geringwertiger Wirtschaftsgüter sollte darauf geachtet werden, dass in der Rechnung die einzelnen Gegenstände separat aufgeführt sind. Steht in der Rechnung „Möbelkombination 3000 Euro“, sind diese Möbel auf 13 Jahre verteilt abzuschreiben. „20 Regale zu je 150 Euro = 3000 Euro“,dagegen dürfen in voller Höhe als Betriebsausgaben verbucht werden. Bei nicht bilanzierenden Betrieben gilt noch der alte Betrag von je 410 Euro.

4. Mit Luftposten sparen

Sind in den Jahren 2009 bis 2011 Investitionen ins bewegliche Anlagevermögen geplant (Pkw, Maschine, Werkzeug, Einrichtung), dürfen unter bestimmten Umständen 40 Prozent der voraussichtlichen Kosten bereits 2008 abgezogen werden.

Beispiel: 2010 ist der Kauf eines Lkws (egal ob neu oder gebraucht) mit einem Kaufpreis von 70000 Euro geplant. Hier schlägt bereits 2008 der Betriebsausgabenabzug von 28000 Euro zu Buche.

hm-Tipp: Bilanzierende Handwerksbetriebe, deren Betriebsvermögen nicht über 235000 Euro liegt (bei Einnahmen-Überschuss-Rechnern Gewinn nicht über 100000 Euro) können dies noch 2008 nutzen (höhere Werte ab 2009: Tipp 2). Wer nur unwesentlich darüber liegt, sollte mit seinem Steuerberater sprechen, ob und wie die Grenze zu unterschreiten ist.

5. Firmenwagen kaufen

Geplant ab 2009: Das Finanzamt erstattet beim Kauf eines Betriebs-Pkw nur noch die Hälfte Umsatzsteuer aus Kaufpreis und laufenden Pkw-Kosten. Im Gegenzug müssen Handwerker für die Privatnutzung keine Umsatzsteuer mehr ans Finanzamt überweisen. Betriebsinhaber, die ihr Firmenfahrzeug kaum privat nutzen und das nachweisen können, fahren mit dieser Neuregelung deutlich schlechter. Beim Kauf bis zum 31.12.2008 gilt weiterhin das alte Recht.

hm-Tipp: Ziehen Sie den Kauf eines oder mehrerer Firmenwagen möglichst vor. Die Unterzeichnung des Kaufvertrags, auch die Zahlung des Kaufpreises bis zum 31. Dezember genügt übrigens nicht. Um den vollen Vorsteuerabzug zu retten, muss das Fahrzeug bis dahin auf dem Firmenparkplatz stehen.

6. Betriebsfahrten nachweisen

Wer sich im Jahr 2008 einen neuen Betriebs-Pkw gekauft hat, muss dem Finanzamt einmalig nachweisen, dass der Pkw mindestens zu 50 Prozent für betriebliche Fahrten genutzt wurde. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, ist der Wert der Privatnutzung nicht nach der meist günstigen Ein-Prozent-Regelung zu berechnen.

hm-Tipp: In bestimmten Branchen wie dem Bau unterstellt das Finanzamt die überwiegend betriebliche Nutzung zugunsten des Betriebes. Wo das nicht der Fall ist, sollten Sie mindestens für einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten aufzeichnen, welche Strecken aus betrieblichen Gründen mit dem Pkw zurückgelegt wurden. Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb rechnen übrigens ebenfalls zu den betrieblichen Fahrten – und zwar mit ihrer Hin- und Rückfahrt.

7. Entlastung Stromsteuer beantragen

Unternehmen des produzierenden Gewerbes, die 2007 bestimmte Mindestmengen an Energie verbrauchten, sollten bis spätestens 31. Dezember einen Antrag auf Steuerentlastung stellen. Geht dieser nur einen Tag später ein, ist die Steuerentlastung für 2007 dahin. Zum produzierenden Gewerbe gehören im Handwerk Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes und des Baugewerbes, die 2007 mindestens 25 Megawattstunden Strom, 12530 Liter Heizöl, 93,18 Megawattstunden Erdgas oder 8457 Kilogramm Flüssiggas verbrauchten.

hm-Tipp: Wenn Ihr Betrieb zu den betroffenen gehört, sollten Sie sofort den Antrag ausfüllen und weiterleiten. www.zoll.de bietet weitere Infos.

8. Freistellung aktualisieren

Erbringen Handwerker Bauleistungen, gelten für sie grundsätzlich die Regelungen zur Bauabzugssteuer von 15 Prozent. Dieser für Auftraggeber lästige Einbehalt lässt sich nur durch Vorlage einer gültigen Freistellungsbescheinigung des Finanzamts verhindern. Deren Laufzeit endet meist zum 31.12. eines Jahres.

hm-Tipp: Prüfen Sie, ob Ihre Bescheinigung am 31.12.2008 abläuft. Wenn ja, sofort eine neue beantragen. Gleiches gilt umgekehrt, wenn Sie Baufirmen beauftragen: Hier darauf achten, ob Anfang 2009 eine aktuelle Bescheinigung vorliegt. Kalkulieren Sie die Bearbeitungszeit im Finanzamt zum Jahreswechsel weiträumig mit ein.

9. Weihnachtsfeier

Plant Ihr Betrieb eine Weihnachtsfeier für seine Belegschaft, sollten die Ausgaben für die Feier pro teilnehmenden Arbeitnehmer 110 Euro nicht übersteigen, sonst werden Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag fällig.

Beispiel: Geladen sind 20 Mitarbeiter mit zehn Partnerinnen und Partnern. Die Kosten für Saalmiete, Speisen, Getränke, Musik etc. dürfen mit Mehrwertsteuer 2200 Euro nicht übersteigen, wenn das Fest steuerfrei stattfinden soll. Pro Person sind das dann 73,33 Euro.

hm-Tipp: Die Ausgaben der Weihnachtsfeier sollten im Vorfeld also so gewählt werden, dass die Kosten je Arbeitnehmer höchstens 110 Euro betragen. Wollen Sie sich großzügig zeigen und darüber gehen, können Sie die Lohnsteuer mit pauschal 25 Prozent für Ihre Mitarbeiter übernehmen.

10. Istversteuerung wählen

Beträgt der Umsatz des Vorjahres höchsten 250000 Euro (neue Länder: 500000 Euro) kann der Unternehmer einen Antrag auf Istversteuerung stellen. Dann muss er die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer erst abführen, wenn die Rechnung beglichen wurde.

hm-Tipp: Droht die Umsatzhöchstgrenze in Ihrem Unternehmen nur knapp überschritten zu werden, sollten Sie Aufträge erst 2009 abwickeln, um die Istbesteuerung zu retten.

11. Steuer früher zahlen

Handwerksbetriebe haben die Umsatzsteuer spätestens am 10. Januar 2009 zu überwiesen. Bei dieser letzten Zahlung für 2008 handelt es sich „wiederkehrende Zahlungen“. Werden diese innerhalb der ersten zehn Tage nach Ablauf des Steuerjahres 2008 bezahlt, mindern sie noch den Gewinn 2008.

hm-Tipp: Berechnet ein Handwerker seinen Gewinn nach der Einnahmen-Überschuss-Rechnung, kann er ausnahmsweise sein Lastschriftverfahren beim Finanzamt widerrufen und die Umsatzsteuer vor dem 10. Januar 2009 selbst ans Finanzamt überweisen. Beim Lastschriftverfahren wird die Umsatzsteuer in aller Regel erst am 13. Januar 2009 eingezogen. Dann würde sie jedoch erst den Gewinn 2009 mindern.

12. Gesundheit fördern

Nach dem Jahressteuergesetz 2009 soll die Gesundheitsförderung im Betrieb mit einem Steuerfreibetrag von jährlich 500 Euro je Mitarbeiter gefördert werden – und das rückwirkend bereits für 2008. Gefördert werden Zuwendungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands wie Kurse zur Kräftigung der Rückenmuskulatur, Massagen, zur Raucherentwöhnung oder zur Gewichtsreduzierung.

hm-Tipp: Handwerker, die ihre Mitarbeiter motivieren möchten, nutzen dieses steuer- und abgabenfreie Gehaltsextra bereits 2008. Vorher über handwerk magazin klären, ob diese in Paragraf 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz geplante Neuerung auch verabschiedet wurde.

13. Familiäre Aushilfen beschäftigen

Viele Inhaber von Handwerksbetrieben können in der stressigen Weihnachtszeit auf ihren Ehegatten oder ihre Kinder als Aushilfen zurückgreifen. Wird ein wirksamer Arbeitsvertrag geschlossen, führen die Lohnkosten zu Gewinn mindernden Betriebsausgaben und beim Familienmitglied kommen die Zahlungen bestenfalls steuer- und angabenfrei an.

hm-Tipp: Auch wenn der Ehegatte oder das Kind nur für einen Monat als Minijobkraft im Betrieb mit anpackt, sollte stets ein schriftlicher Arbeitsvertrag abgeschlossen und Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeiten und Arbeitsstunden geführt werden.

14. Mit Steuerbonus werben

Privatleute, die Handwerksleistungen in ihrem Haushalt in Auftrag geben, erhalten für die bezahlte Arbeitsleistung eine Steueranrechnung von 20 Prozent, maximal 600 Euro pro Jahr auf ihre persönliche Steuerschuld. Ab 2009 dürfen sogar bis zu 1200 Euro angerechnet werden. Gefördert wird dann also eine Arbeitsleistung von bis zu 6000 Euro je Haushalt und Jahr.

hm-Tipp: Vereinbaren Sie bei höheren Beträgen mit Ihren Privatkunden 2008 eine Anzahlung und 2009 eine Schlusszahlung. Werden etwa Arbeitsleistungen von 7000 Euro aufgeteilt in eine Abschlagszahlung von 3000 Euro vor Ende 2008 und in eine Schlusszahlung von 4000 Euro Anfang 2009, könnte der Kunde für dieses Jahr 600 Euro und fürs nächste Jahr 800 Euro, zusammen also 1400 Euro von seiner Steuerschuld abziehen. Wenden Sie sich auch gezielt an die Verwalter von Wohnungseigentümergemeinschaften. Über deren Bescheinigung können die selbst im Haus wohnenden Eigentümer ebenfalls den Steuerbonus geltend machen.

15. Mit Bonus Außenstände senken

In Flugblättern oder Zeitungsanzeigen könnte damit geworben werden, dass selbst für kleinere Handwerksleistung eine Steueranrechnung von 20 Prozent, maximal 600 Euro im Jahr winkt (ab 2009 bis zu 1200 Euro, siehe Tipp 14). Voraussetzung ist jedoch, dass der Kunde eine Rechnung erhält und dass die Zahlung überwiesen wird.

hm-Tipp: Kunden, die auf solche Zeitungsanzeigen anspringen und für 2008 unbedingt noch eine Steueranrechnung erhalten möchten, werden also auf jeden Fall noch bis 31.12.2008 ihre Rechnung begleichen.

16. Mit Sammelposten sparen

Erwerben Handwerkesbetriebe kurz vor Jahresende Gegenstände für ihr Anlagevermögen (Werkzeug, Maschinen), wirkt sich der Kauf häufig steuerlich kaum aus, weil die Abschreibung streng zeitanteilig nur noch für den Monat Dezember vom Gewinn abgezogen werden darf.

Beispiel: Ein Betrieb kauft im Dezember 2008 einen neuen Schreibtisch für 1300 Euro. Da Möbel auf 13 Jahre abzuschreiben sind, beträgt die Jahresabschreibung lediglich 100 Euro. Bei Kauf im Dezember dürfen 2008 davon jedoch anteilig nur 8,33 Euro abgezogen werden.

hm-Tipp: Betragen die Kosten dagegen zwischen 150,01 Euro und 1000 Euro, liegen Wirtschaftsgüter vor, die über einen Sammelposten auf fünf Jahre abgeschrieben werden müssen. Der Clou dabei: Hier läuft die Berechnung nicht zeitanteilig. Hätte der Schreibtisch also 1000 Euro gekostet, hätte der Gewinn 2008 um 200 Euro gemindert werden können. Beim Kauf von Anlagevermögen zum Jahresende sollte also darauf geachtet werden, dass die Gegenstände möglichst nicht teurer als 1000 Euro sind.

17. Gewinn nicht parken

Seit 2008 gelten für Einzelunternehmer und Personengesellschafter neue Steuerregeln. Sie können mit ihrer Einkommensteuererklärung beantragen, dass im Jahr 2008 nicht entnommene Gewinne (Thesaurierung) anstatt mit dem persönlichen Steuersatz nur noch mit 28,25 Prozent und 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag besteuert werden.

hm-Tipp: Handwerker sollten lieber nicht mit diesem günstigen Steuersatz rechnen. Denn wird der begünstigt besteuerte Gewinn einige Jahre später doch entnommen, müssen darauf zusätzlich 25 Prozent Steuern ans Finanzamt überwiesen werden. Das macht unter dem Strich eine Steuerbelastung von bis zu 49 Prozent aus.

18. Gutscheine anbieten

Gutscheine haben in der Weihnachtszeit Hochkonjunktur. Deshalb sollten Handwerksbetriebe ebenfalls mit Gutscheinen werben. Dabei stellt sich in der Praxis meist die Frage, wann die Umsatzsteuer fällig wird.

hm-Tipp: Gibt ein Unternehmen Gutscheine aus, die nicht zum Bezug von hinreichend bezeichneten Leistungen berechtigen, wie beim Kauf von Waren eines Bäckers oder Metzgers aus dem gesamten Warensortiment, wird die Umsatzsteuer erst bei Einlösung des Gutscheins fällig. Wird der Gutschein dagegen für eine ganz konkrete Leistung ausgestellt, liegt eine Anzahlung vor und die Umsatzsteuer wird bereits beim Verkauf des Gutscheins fällig.

19. Wechsel zur Bilanz vorbereiten

Handwerker, die ihren Gewinn nach der Einnahmen-Überschuss-Rechnung versteuern und ab 2009 bilanzieren, sollten die letzten Wochen des Jahres bereits Vorkehrungen für den bevorstehenden Wechsel treffen.

hm-Tipp: Zum einen muss die Buchhaltung spätestens Anfang 2009 umgestellt werden. Dazu benötigen Sie die passende Software und einen Steuerberater, der eine Eröffnungsbilanz erstellt. Zum anderen muss beim Wechsel zur Bilanz ein Übergangsgewinn oder -verlust berechnet werden. Um keine bösen Überraschungen zu erleben sollte der Steuerberater damit frühzeitig vor dem Wechsel zur Bilanzierung beauftragt werden.

20. Betrieb richtig aufgeben

Wer sein Unternehmen mangels Nachfolger, der ihn unentgeltlich übertragen bekommen soll, verkauft oder stilllegt, kann jetzt zum Jahresende kräftig Steuern sparen. Dabei winken ein fast halbierter Steuersatz und ein Freibetrag von bis zu 45000 Euro.

hm-Tipp: Die Vorteile gibt es aber erst ab dem 55. Lebensjahr, bei Berufsunfähigkeit früher. Im Jahr des Eingangs des Verkaufspreises sollten kein laufender Gewinn und sonstige größere Einkünfte mehr anfallen, damit die Steuerbelastung nicht unnötig hoch liegt.

21. Vorsteuervorteil nutzen

Handwerker, deren Umsätze 2008 nicht mehr als 61356 Euro betragen und die nicht buchführungspflichtig sind, profitieren im Jahr 2009 von einer kaum bekannten Steuervergünstigung: Sie dürfen die Vorsteuer pauschal geltend machen.

Beispiel: Möbeltischler Huber unterschreitet 2008 die Umsatzhöchstgrenze von 61356 Euro. Im Jahr 2009 erwartet er Umsätze in Höhe von 50000 Euro. Seine tatsächlichen Vorsteuern betragen rund 2700 Euro. Pauschal darf er jedoch 4500 Euro Vorsteuer geltend machen (9 Prozent von 50000 Euro).

hm-Online-Service: Die Liste mit den begünstigten 23 Branchen im Handwerk können Sie kostenlos unter der Nummer 875920 bei www.handwerk-magazin.de abrufen. Wie der Service funktioniert, lesen Sie auf Seite 86.

22. Auch teurer schenken

Zwar darf der Wert für Geschenke an Geschäftspartner pro Jahr nicht mehr als 35 Euro betragen. Schenkt ein Handwerker jedoch Gegenstände, die der Beschenkte ausschließlich betrieblich nutzen kann, wie etwa ein Messgerät oder Werkzeug, dürfen auch teurere Geschenke Gewinn mindernd verbucht werden.

hm-Tipp: Überraschen Sie besonders gute Geschäftspartner dieses Jahr mit solchen wertigen Geschenken.

23. Rücklage nach Schaden bilden

Wurde ein betrieblicher Gegenstand gestohlen oder ist er einem Brand zum Opfer gefallen, muss der Differenzbetrag zwischen Buchwert und Versicherungszahlungen nicht automatisch als Betriebseinnahme verbucht werden.

hm-Tipp: Planen Sie im nächsten Jahr den Kauf eines Ersatzgegenstandes, dürfen Sie solche Differenzbeträge auf die Anschaffungskosten anrechnen. Ihr Gewinn 2008 bleibt also unangetastet.

24. Private Sonderausgaben absetzen

Wer durch Krankheit, Behinderung, Scheidung oder Unterhalt mit hohen Kosten belastet wird, kann seine Lasten steuerlich geltend machen, wenn bestimmte Höchstgrenzen vom Jahreseinkommen überschritten sind.

hm-Tipp: Kalkulieren Sie grob, wie hoch Ihre außergewöhnliche Belastung in diesem Jahr ausfallen wird. Wer etwa als Lediger 2008 über Einkünfte von über 51130 Euro verfügt, muss mit mehr als 3570 Euro belastet sein, damit sich das Finanzamt an seinen Aufwendungen beteiligt. Wer diese Grenze erreicht hat oder knapp darunter liegt, kann sich etwa noch vor Silvester eine neue Brille, Kontaktlinsen oder zum Beispiel ein Blutdruckmessgerät kaufen. In der Regel reicht als Nachweis die ärztliche Verordnung oder der Zuschuss einer privaten Krankenkasse aus.

25. Arbeitsmittel angeben

Bei Handwerksunternehmern mit Büro im Betrieb wird kaum noch ein Arbeitszimmer zu Hause anerkannt. Ein so genanntes außerhäusliches Arbeitszimmer jedoch – etwa ein beim Nachbarn angemieteter Raum - akzeptiert das Finanzamt. Ob heimisch oder extern: Arbeitsmittel lassen sich nach wie vor prinzipiell steuerlich geltend machen.

hm-Tipp: Fachbücher (mit Titel quittieren lassen), Fachzeitschriften, Büromaterial, Aktentasche, Bürostuhl: Das alles erkennen die Finanzbeamten per Nachweis an. Falls ein Arbeitsmittel, das zu Hause fast nur beruflich eingesetzt wird, bis zu 487,90 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) kostet, kann es in der diesjährigen Steuererklärung auf einen Schlag steuerlich geltend gemacht werden (geringwertiges Wirtschaftsgut). Siehe auch Tipp 3.

26. Haushaltshilfen angeben

Auch für Handwerksunternehmer im Privatbereich gilt: Wer 2008 noch einen Kollegen engagiert, um sich sein Wohnzimmer streichen oder das Bad renovieren zu lassen, kann sich seine Aufwendungen teilweise vom Finanzamt erstatten lassen. Konkret zieht der Fiskus 20 Prozent der Arbeitskosten bis zur Höchstgrenze von 3000 Euro von der Steuerschuld ab. Ab 2009 verdoppelt sich die Höchstgrenze auf 6000 Euro.

hm-Tipp: Vergleichen Sie dazu auch die Tipps 14 und 15. Ergänzen können Sie diesen Steuersparposten durch haushaltsnahe Dienstleistungen, etwa den Lohn für Ihre Putzfrau. Hierfür sind 20 Prozent des Lohns von bis zu 3000 Euro im Jahr, also maximal 600 Euro von der Steuerschuld abziehbar. Für Pflegeleistungen zu Hause kann dieser Maximalabzug auf 1200 Euro verdoppelt werden.

27. Abgeltungsteuer: gelassen bleiben

Ab 2009 gilt die neue Abgeltungsteuer. Kapitaleinkünfte werden ab dann einheitlich mit 25 Prozent besteuert.

hm-Tipp: Wenn Sie einen gut gehenden Handwerksbetrieb haben, wird Ihr persönlicher Steuersatz nach Abzug des Sparerfreibetrags von 750 Euro (Verheiratete: 1500 Euro) und der Werbungskostenpauschale von 51 Euro (102 Euro) sicher deutlich über 25 Prozent liegen. Also profitieren Sie sogar von der Abgeltungsteuer.

28. Zwei Depots führen

Wer bis Ende 2008 gekaufte Wertpapiere und ab 2009 zu kaufende wegen der Abgeltungsteuer sauber getrennt halten will, kann ein zweites Depot eröffnen.

hm-Tipp: Führen Sie aber am besten beide bei einer Bank. Denn diese kann am besten Gewinne und Verluste aus Ihren Wertpapieren miteinander verrechnen, bevor Abgeltungsteuer abgeführt wird.

29. Spekulationsgewinn vermeiden

Wer in diesem Jahr Aktien ge- und wieder verkauft hat, muss seine Gewinne versteuern, wenn sie über der Grenze von 511,99 Euro liegen. Nach der Fifo-Methode gelten die Aktien als zuerst verkauft, die auch zuerst gekauft wurden. Verluste können mit Gewinnen gegengerechnet werden, Verlustvortrag ist möglich. Sowohl Gewinne als auch Verluste setzt das Finanzamt zur Hälfte an. Ab 2009 fällt die einjährige Spekulationsfrist weg. Wer noch bis Ende 2008 Aktien kauft und sie nach über einem Jahr verkauft, kann den Gewinne steuerfrei kassieren.

hm-Tipp: Bis 2013 lassen sich Verluste aus den Jahren bis 2008 vortragen und mit Gewinnen verrechnen. Ab 2009 gibt es nur noch den Werbungskostenpauschbetrag von 51 Euro (Ledige, Verheiratete das Doppelte). In diesem Jahr ist es letztmalig möglich, die Ausgaben, etwa fürs Depot steuerlich geltend zu machen.

30. Nachwuchs fördern

Um der künftigen Abgeltungsteuer zu entgehen, können Eltern ihren Kindern jetzt Zinspapiere übertragen. Kinder kassieren derzeit bis zu 7664 an Zinsen steuerfrei – falls sie keine weiteren Einkünfte haben. Dazu kommt noch der Sparerfreibetrag von 750 Euro plus 51 Euro Werbungskosten.

hm-Tipp: Passen Sie auf, dass Ihr Kind nach Abzug von Sozialabgaben, Ausgaben für die Ausbildung etc. nicht Einkünfte von mehr als 7680 Euro im Jahr hat, weil sonst Kindergeld oder Kinderfeibetrag gestrichen werden.

31. Altersvorsorge absetzen

Wer noch 2008 die volle Zulage oder den Steuervorteil sichern will, schließt einen Riestervertrag ab. Es lassen sich bis zu 2100 Euro als Sonderausgaben geltend machen.

hm-Tipp: Gerade für jüngere Handwerksunternehmer kann es attraktiv sein, eine fondsgebundene Riester-Rente abzuschließen, wenn ihnen das Risiko des Fonds in der Finanzmarktkrise nicht zu groß ist. Bis zu 40000 Euro können Unternehmer-Paare (Ledige bis 20000 Euro) alternativ dieses Jahr in eine Rüruprente einzahlen. Zwei Drittel der eingezahlten Beträge lassen sich noch in diesem Jahr absetzen. Siehe auch hm 10 und 11/2008.

Monika Leu

harald.klein@handwerk-magazin.de