Zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt ist seit 2009 die CLP-Verordnung (Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures) in Kraft.
Die Verordnung regelt die europaweit einheitliche Einstufung von chemischen Stoffen und Gemischen. Unternehmer bekommen dort verbindlich Auskunft, wie sie mit den im Betrieb verwendeten Chemikalien umgehen müssen.
Die von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) aufgebaute Datenbank beruht auf einer Recherche aller in Deutschland gültigen Rechtsnormen, die im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durchgeführt wurde. Dabei lag der Schwerpunkt auf EU-Verordnungen, Bundesgesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, in denen Rechtsfolgen direkt an eine Einstufung nach Stoff-/Zubereitungsrichtlinie oder CLP-Verordnung gekoppelt sind. Außerdem wurde herausgestellt, wie die jeweiligen Rechtsfolgen beschaffen sind und an wen sie sich richten.
Verwendung von Chemikalien auf Rechtsfolgen prüfen
Die Datenbank ermöglicht es jedem Nutzer, sich schnell und umfassend darüber zu informieren, ob die Chemikalien, die er verwendet, gesetzlichen Regelungen unterliegen. Daraus lassen sich mögliche Folgen für den Einsatz und die Verwendung der Stoffe ableiten. Die Datenbank gibt es im Internetangebot der BAuA unter www.baua.de/ghs .