handwerk magazin-Januar-Ausgabe Das ändert sich im neuen Jahr, das Handwerk brummt, Schutz vor Elementarschäden

Unsere neue Ausgabe ist da: interessant, nützlich, spannend, voller Ideen und informativen Artikeln rund um das Handwerk und die verschiedene Branchen. Wer immer auf dem neuesten Stand sein möchte, sollte unbedingt unsere Januar-Ausgabe lesen.

handwerk magazin januar 2019
Das neue Jahr bringt einige Neuerungen für Unternehmer. In der Januarausgabe von handwerk magazin erfahren Sie mehr. - © handwerk magazin

Ein neues Jahr mit neuen Möglichkeiten liegt vor uns. 2019 bringt aber auch eine ganze Menge Neuerungen für das Handwerk, Gesetze wie auch Richtgrößen. Unser neues Heft hilft Ihnen, im neuen Jahr den Überblick zu behalten. Einen kleinen Überblick über die wichtigsten Themen im Magazin finden Sie bereits hier:

Titelthema: Das ändert sich 2019

Die Bundesregierung hat eine ganze Reihe neuer Regeln durchgebracht, die für Unternehmen 2019 relevant sind. Dazu zählen neue Gesetze genauso wie geänderte Richtgrößen oder die Besteuerung von Geschäftswagen. handwerk magazin hat alle wichtigen Änderungen in einem Jahresüberblick zusammengefasst – Ihre Bedienungsanleitung für 2019. Ab Seite 17 erfahren Sie, was Sie beachten müssen.

Markt & Chancen: Handwerk versus Industrie

Das Handwerk strotzt weiter vor Wirtschaftskraft, gleichzeitig geht der Industrie langsam die Luft aus. handwerk magazin hat Experten zu den Gründen für diese unterschiedliche Entwicklung befragt. Und zu möglichen Risiken, die auch Handwerksbetriebe treffen können. Fazit: 2019 wird für das Handwerk ein gutes Jahr, aber kein Rekordjahr. Den Konjunkturreport lesen Sie ab Seite 26.

Betrieb & Management: So viel Show müssen Sie bieten

Der Trend zu regionalen Veranstaltungen ist laut Messeverband AUMA ungebrochen. Wer dort als Aussteller punkten will, muss den Besuchern laut neuer Studie der Berliner Hochschule der populären Künste vor allem nachhaltige Erlebnisse bieten. Wie Sie Ihren Auftritt optimal vorbereiten – und wo sich der eigene Messestand lohnt, erfahren Sie ab Seite 32.

Finanzen & Versicherungen: Wirksamer Schutz gegen Elementarschäden

Wer sich gegen die wirtschaftlichen Folgen von Starkregen und Überschwemmung nicht extra versichert, trägt das volle Risiko. Die Bundesländer wollen bei Schäden durch extreme Wetterlagen keine finanzielle Nothilfe mehr leisten. Einen großen Tarifvergleich mit Leistungs- und Prämiencheck finden Sie in unserem Heft ab Seite 50.

Steuern & Recht: Neue Lösungen für die Leiharbeit

Zum 1. Oktober 2018 ist erstmals die 18-Monats-Frist des 2017 reformierten Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ausgelaufen. Wie Handwerksunternehmer mit der Höchstüberlassungsdauer und dem Grundsatz der gleichen Bezahlung (Equal Pay) umgehen, erfahren Sie ab Seite 58.

Editorial: Bedienungsanleitung: Was Sie für 2019 wissen müssen

In seinem Editorial fragt sich Chefredakteur Olaf Deininger, woher die Abwehrhaltung mancher Menschen gegenüber Geflüchteten und deren Einsatz im Handwerk kommt. Ist es Angst, Hass oder Neid? Lesen Sie mehr:

Konjunktur. Da werden Sie sicher zustimmen: 2019 wird ein spannendes Jahr. Denn wir sehen einige Entwicklungen, die sich 2019 mit großer Wahrscheinlichkeit in ihr Gegenteil verkehren oder zumindest die Richtung ändern werden. Die Signale einer Abkühlung in der Industrie werden immer deutlicher – auch wenn der Export in den letzten vier Wochen wieder etwas angezogen hat. Wir sehen außerdem, dass sich auch in Europa eine Zinswende abzeichnet. Die US-Amerikaner heben bereits seit etlichen Quartalen ihren Leitzins an – und sorgen so dafür, dass ihre Wirtschaft das Geld der Anleger wieder anzieht. Für uns bedeutet das: Steigende Leitzinsen wirken natürlich auf die hiesige Baubranche. Auch wenn der große Bedarf an Wohnraum das Handwerk noch weiter unter hoher Beschäftigung halten wird. Was diese Entwicklungen ganz konkret für Ihr Gewerk und für Ihren Betrieb bedeuten, analysieren wir in dieser Ausgabe (Seite 26).

Checkliste. Was das Jahr sonst noch an Veränderungen bringt (wie etwa neue steuerliche und rechtliche Verordnungen und Vorgaben), und wie Sie damit umgehen, fassen wir in einer Bedienungsanleitung für 2019 zusammen: In 33 Punkten auf selbigen gebracht und deshalb einfach abzuarbeiten (Seite 16).

PS. Ich bin von einem aufmerksamen Leser gerügt worden, dass ich im Editorial der Dezember-Ausgabe keine Weihnachtswünsche formuliert habe. Das ist ein Versäumnis. Als Entschuldigung mag gelten, dass ich Mitte November, als wir die Dezember- Ausgabe fertiggestellt haben, Weihnachten noch nicht wirklich auf dem Zettel hatte. Es soll nicht wieder vorkommen. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen diesmal nicht nur eine anregende Lektüre, sondern auch ganz ausdrücklich ein gutes neues Jahr und einen guten Rutsch!

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