Das Àndert sich im April 2015: Senkung des Rundfunkbeitrags

Ob EU oder Bundesministerien: Die politischen EntscheidungstrĂ€ger haben auch fĂŒr April wieder verschiedene Gesetze und Verordnungen beschlossen. So werden beispielsweise quecksilberhaltige Lampen verboten, erneuerbare Energien gefördert und der Rundfunkbeitrag gesenkt.

Von quecksilberhaltigen Lampen über Kurzkennzeichen bis zu einer EU-Verordnung für Fleisch: Im April 2015 ändert sich wieder einiges. - © © gustavofrazao - Fotolia.com

Quecksilberdampflampen: EU stoppt den Verkauf

In Gewerbe sowie öffentlichen Einrichtungen sind in Deutschland etwa drei Millionen quecksilberhaltige Lampen (HQL-Lampen) im Einsatz. Doch diese Technik aus den 1930er Jahren ist nicht mehr mit heutigen Energie- und Sicherheitsstandards zu vereinbaren: Sie sind nicht energieeffizient genug, tragen nicht zum Erreichen der Klimaschutzziele bei und enthalten giftiges Schwermetall, das aufwendig zu entsorgen und zu recyceln ist.

Deshalb stoppt die EU von April an den Verkauf der Lampen. Die Herausforderung fĂŒr Handwerker liegt insbesondere beim UmrĂŒsten der Hallen und WerkstĂ€tten. Denn die Leuchten mĂŒssen beim Wechsel laut dem Unternehmen LEDexchange komplett ausgebaut werden.

Erneuerbare Energien: Besondere Anreize fĂŒr kleine Unternehmen

Im MĂ€rz hat das Bundesministerium fĂŒr Wirtschaft und Energie eine Novelle zur Förderung von erneuerbaren Energien vorgelegt. Diese gibt zusĂ€tzliche Maßnahmen fĂŒr Marktanreize beim Heizen vor. Mit mehr als 300 Millionen Euro fördert das Marktanreizprogramm (MAP) von April an private, gewerbliche und kommunale Investitionen in Heizungsanlagen oder Heizwerke, die erneuerbare Energien verwenden. Insbesondere kleine und mittlere Betriebe sollen durch einen sogenannten KMU-Bonus von 10 Prozent profitieren können.

Die Förderung beinhaltet zum einen ZuschĂŒsse fĂŒr kleinere Anlagen in privaten Haushalten oder Unternehmen. Dazu zĂ€hlen beispielsweise Solarthermiekollektoren, Pelletheizungen und Erdsonden fĂŒr WĂ€rmepumpen. Die Förderung geht vom BAFA – dem Bundesamt fĂŒr Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – aus. Zum anderen vergibt die Kreditanstalt fĂŒr Wiederaufbau (KfW) Darlehen und TilgungszuschĂŒsse fĂŒr große gewerbliche Anlagen. Dazu zĂ€hlen unter anderem Biomasse-Heizkraftwerke oder WĂ€rmenetze.

Die Anreize richten sich ĂŒberwiegend an die Modernisierer bestehender GebĂ€ude – die Förderung von Neubauten unterliegt besonderen Auflagen und setzt bestimmte innovative Anlagentypen voraus. Wer einen Antrag auf Förderung stellen möchte, findet auf der Website des BAFA ab April die entsprechenden Formulare.

Kurzzeitkennzeichen: In Zukunft nur noch mit HU

Wer ein Fahrzeug ohne Kennzeichen zur Werkstatt fahren oder auf die GebrauchsfĂ€higkeit testen möchte, benötigt ein Kurzzeitkennzeichen. Von April an sind die Voraussetzungen fĂŒr eine solche Plakette allerdings strikter als bisher. Zum einen wird kĂŒnftig eine amtliche Zulassungsbescheinigung ausgestellt, was die Mehrfachnutzung von ein und demselben Kennzeichen fĂŒr verschiedene Fahrzeuge erschwert. Außerdem dĂŒrfen die Fahrzeuge, die keine gĂŒltige Hauptuntersuchung nachweisen können, nur noch bis zur nĂ€chsten Untersuchungsstelle fahren.

Werden MÀngel festgestellt, kann die erlaubte Fahrt bis zur nÀchsten Reparaturwerkstatt ausgeweitet werden. Dies gilt allerdings nicht bei erheblichen MÀngeln, die das Fahrzeug verkehrsunsicher machen. Doch die neue Regelung bringt auch eine Erleichterung: Das Kennzeichen kann nun sowohl am Wohnsitz des Halters als auch am Standort des Fahrzeugs ausgestellt werden. Das kann den Kauf vereinfachen.

Herkunftskennzeichen: EU-Verordnung auch fĂŒr verpacktes Fleisch

Woher die Tiere kommen, die beim Essen auf dem Teller landen, ist in vielen FĂ€llen nicht deutlich angezeigt. Bisher besteht lediglich eine Pflicht, unbehandeltes Rindfleisch mit einer Herkunftskennzeichnung zu versehen. Sobald das Produkt aber verarbeitet ist – beispielsweise als gemischtes Hackfleisch – fĂ€llt diese Anforderung weg. Denn Schweine- ebenso wie GeflĂŒgelfleisch unterliegen bisher laxeren Kennzeichnungspflichten.

Von April an Ă€ndert sich das teilweise. Denn die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) besteht nun auch auf eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung fĂŒr verpacktes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und GeflĂŒgelfleisch. Erforderlich sind Angaben, wo die Aufzucht sowie die Schlachtung stattgefunden haben. Verarbeitete Fleischerzeugnisse mĂŒssen hingegen nicht bezĂŒglich der Herkunft gekennzeichnet werden.

Ersthelferausbildung: Neue Regelungen

Eine zu große ThemenfĂŒlle bei Aus- und Weiterbildungen können die Teilnehmer verwirren. Aus diesem Grund haben Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe und UnfallversicherungstrĂ€ger die Ausbildung von betrieblichen Ersthelfern angepasst. Durch die VerĂ€nderungen sollen die Teilnehmer die erworbenen Kenntnisse lĂ€nger behalten können.

Zu den Anpassungen gehört zum einen, dass der Praxisanteil in der Ausbildung verstĂ€rkt wird: beispielsweise durch TeilnehmerĂŒbungen, Demonstrationen und Fallbeispiele. Gleichzeitig verringert sich die Dauer des Kurses auf lediglich einen Tag. ZusĂ€tzlich soll die zweijĂ€hrliche Fortbildung fĂŒr Ersthelfer aufgewertet werden. Dies geschieht ebenfalls durch eine stĂ€rkere Praxisorientierung sowie durch einen zusĂ€tzlichen Kurstag.

Rundfunkbeitrag: Jetzt sparen Sie 48 Cent

Die Landesministerien haben beschlossen, den Rundfunkbeitrag zu senken. Von April an mĂŒssen Privatpersonen fĂŒr eine Wohnung 17,50 Euro (bisher 17,98 Euro) entrichten. Auch der reduzierte Rundfunkbeitrag hat sich auf 5,83 Euro (bisher 5,99 Euro) gesenkt.

FĂŒr Unternehmen berechnet sich der Betrag ebenfalls neu: Nach wie vor orientiert sich die Höhe an der Anzahl der BetriebsstĂ€tten, der BeschĂ€ftigten, der Kraftfahrzeuge sowie gegebenenfalls an der Zahl der GĂ€stezimmer. Eine Übersichtstabelle findet sich auf der Website des Rundfunkbeitrags. Allerdings muss niemand den zu zahlenden Betrag neu errechnen. Denn die Beitragssenkung fĂŒhrt der Beitragsservice automatisch durch.