Checkliste: Wohngebäudeversicherung

Gewitter, Starkregen, Schnee und Eis stellen große Risiken für Haus und Betriebsgebäude dar. Wie Unternehmer ihre Immobilie richtig gegen Unwetter versichern, zeigt die Checkliste.

Fragen Sie Ihren Versicherungsvermittler oder die Versicherungsgesellschaft nach den unten aufgeführten 31  Punkten.

Wichtig: Lassen Sie sich die entsprechenden Stellen in den Vertragsbedingungen zeigen, rät die unabhängige Versicherungsberater-Gesellschaft mbH, VERS.

1. Einbaumöbel / -küchen
Mitversichert sind Einbaumöbel -küchen, die nicht serienmäßig produziert, sondern individuell für das Gebäude raumspezifisch geplant und gefertigt sind.

2. Grundstücksbestandteile
Grundstücksbestandteile sind Klingel- und Briefkastenanlagen, Müllboxen, Terrassen, Carport, Geräteschuppen, Gewächs- und Gartenhäuser, Grundsstückeinfriedungen: auch Hecken, Hof und
Gehwegbefestigungen, Hundezwinger/-hütten, Masten und Freileitungen, Wege- und Gartenbeleuchtungen, Schutz und Trennwände, Überdachungen, Pergolen sowie freistehende Antennenanlagen.

3. Versicherte Kosten
Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten inklusive Verpflegungskosten für Helfer gehören zu diesem Punkt.

4. Dekontaminationsschäden
Der Versicherer ersetzt die notwendigen Kosten, die aufgrund behördlicher Auflagen entstanden sind.

5. Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen
Ersetzt werden die notwendigen Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen auf der Grundlage bereits vor Eintritt des Versicherungsfalles erlassener Gesetze und Verordnungen.

6. Wiederherstellungsbeschränkungen
Darf die Wiederherstellung der versicherten, vom Schaden betroffenen Sachen aufgrund behördlicher Wiederherstellungsbeschränkungen nur an anderer Stelle erfolgen, so sind dadurch entstehende Mehrkosten nur in dem Umfang zu ersetzen, in dem sie auch bei Wiederherstellung an bisheriger Stelle entstanden wären.

7. Preissteigerung nach Schadenfall
Erhöhung des Schadenaufwands durch Mehrkosten infolge Preissteigerungen sind versichert.

8. Technologiefortschritt
Ersetzt werden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten für die Wiederbeschaffung und -herstellung, wenn die versicherten und vom Schaden betroffenen Sachen in derselben Art und Güte infolge von Technologiefortschritt nicht verfügbar sind.

9. Mietausfall im Schadenfall
Der Mietausfall oder Mietwert wird für private und gewerbliche Räume ersetzt.

10. Sachverständigenkosten
Kostenübernahme der Sachverständigenkosten im Versicherungsfall.

11. Nutzwärmeschäden
Es wird auch Ersatz bis zur Höhe der Versicherungssumme für Brandschäden geleistet, die an den versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder sonstigen Zwecken ausgesetzt waren.

12. Aufräumkosten / Wiederaufforstung
Übernahme der Aufräumkosten für Bäume und Wiederaufforstung.

13. Rauch und Ruß
Schäden am Wohngebäude durch Rauch und Ruß sind ohne Selbstbehalt bis zur Höhe der Versicherungssumme versichert.

14. Implosion/Verpuffung
Entstandene Schäden durch Implosion und Verpuffung sind versichert.

15. Anprall von Flugkörpern und deren Teile
Schäden durch Anprall von Flugkörpern und deren Teile, ob bemannt oder unbemannt.

16. Anprall fremder Fahrzeuge
Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Sachen durch den Anprall fremder Fahrzeuge (z.B. Kraft- und Schienenfahrzeuge).

17. Überspannungsschäden
Kurzschluss- und Überspannungsschäden, die an elektrischen Einrichtungen entstanden sind, obwohl ein Blitz nicht unmittelbar auf versicherte Sachen aufgetroffen ist, sind versichert.

18. Gebäudebeschädigungen nach Einbruch / Diebstahl
Gebäudebeschädigungen nach Einbruch durch unbefugte Dritte an Fenster, Türen, Schlössern, Rollläden und Schutzgitter.

19. Graffiti und Vandalismusschäden
Graffiti und Vandalismusschäden am Haus sind bis 3.000 Euro mit einem Selbstbehalt von 250 Euro versichert.

20. Austritt von Wasser
Bestimmungswidriger Austritt von Wasser oder wärmetragender Flüssigkeit aus Klima-, Wärmepumpen und Solarheizungsanlagen, Sprinklern, Fußboden- und Deckenstrahlungsheizungen, Aquarien, Wasserbetten sowie Brauchwasserversorgung (auch
Regenwasser) einschließlich innenliegender Regenwasserableitungsrohre und Zisterne sind
versichert.

21. Frost- und sonstige Bruchschäden
Innerhalb versicherter Gebäude sind Frost- und sonstige Bruchschäden versichert: an Rohren der
Wasserversorgung, der Warmwasser- oder Dampfheizung, Sprinkler- oder Berieselungsanlagen,
Klima-, Wärmepumpen oder Solarheizungsanlagen, der Brauchwasserversorgung mit Regenwasser und Zisternen, Regenwasserableitung der Gasversorgung.

22. Reine Frostschäden
Über den Punkt 21 hinaus sind innerhalb versicherter Gebäude reine Frostschäden versichert an Badeeinrichtung, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen oder ähnlichen Installationen, Heizkörper, Heizkessel, Boilern oder an vergleichbaren Teilen von Warmwasserheizungs-,
Dampfheizungs-, Klima-, Wärmpumpen- oder Solarheizungsanlagen, Sprinkler- oder Berieselungsanlagen.

23. Frost- und sonstige Bruchschäden
Außerhalb versicherter Gebäude auf dem Grundstück und außerhalb versicherter Gebäude bis zum Hauptkanal sind Frost- und sonstige Bruchschäden versichert: an Zuleitungsrohren der Wasserversorgung, Regenwasserableitungsrohre, auch innenliegend, Rohren der Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen. Soweit diese Rohre der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen und der Versicherungsnehmer dafür das Risiko trägt.

24. Rohrverstopfung
Kosten der Beseitigung der Rohrverstopfung
werden übernommen (auch Folgeschäden).

25. Wasserverlust
Übernahme der Kosten durch Wasserverlust nach einem versicherten Rohrbruch.

26 Regenfallrohre
Bestimmungswidriges austretendes Wasser aus innenliegenden Regenfallrohren gilt auch als Leitungswasser. Ebenso werden Frost- oder sonstige Bruchschäden an innenliegenden Regenfallrohren ersetzt.

27. Elementarschäden
Entschädigungsleistung an versicherten Sachen, die durch Überschwemmung des Versicherungsortes, Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Ausuferung, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen sind optional ohne Selbstbeteiligung versicherbar.

28. Mitversicherung von Wertsteigerung
Wertsteigerung durch bauliche Maßnahmen innerhalb der Versicherungsperiode.

29. Solar- und Photovoltaikanlagen
Solar- und Photovoltaikanlagen am versicherten Gebäude sind versichert, sofern es ausschließlich zur eigenen privaten Nutzung bestimmt ist.

30. Grobe Fahrlässigkeit
Schäden, die grob fahrlässig herbeigeführt werden, sind bis zur Versicherungssumme  mitversichert.

31. Service im Schadenfall
Im Schadenfall gibt es ein 24-Stunden Notruf-Telefon:
- Vermittlung von Haushütern und Wachdiensten
- Vermittlung von Schlüsseldiensten
- Vermittlung von anderen Notfalldiensten
- Vermittlung von Möbelpackern und Speditionen
- Vermittlung und Buchung von Hotelunterkünften
- Vermittlung, Buchung und Hinterlegung von Bahn- und Flugtickets
- Hilfe bei der Ersatzbeschaffung von entwendeten Ausweisen und Unterlagen im Ausland
- Organisation der vorzeitigen Abreise an den ständigen Wohnort

Quelle: VERS Versicherungsberater-Gesellschaft mbH, www.vers-berater.de