Checkliste: Was Sie vor der Unterschrift prüfen sollten

Vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsver­sicherung sollten selbständige Handwerker den Vertrag genau lesen. Wichtiger als die Kosten sind gerade bei dieser Police die Leistungen im Ernstfall, die Handwerkern dann zustehen. Auf welche Klauseln Sie achten sollten.

Was Sie vor der Unterschrift prüfen sollten

Leistung. Mindestens 1500 Euro Rente bei Berufsunfähigkeit sollten Handwerker vereinbaren. Ohne erneute Gesundheitsprüfung kann der Vertrag mit einer Nachversicherungsgarantie aufgestockt werden.

Beitrag. Auf jeden Fall eine Beitragsverrechnung vereinbaren. Anfallende Überschüsse werden so mit der Prämie verrechnet. Netto- und Bruttoprämie, der höchstmöglicher Beitrag, sollten dabei nicht zu weit auseinander liegen. Denn nur die Bruttoprämie ist garantiert.

Laufzeit. Selbständige Handwerker sollten den Versicherungsschutz mindestens
bis zum 60. Lebensjahr abschließen. Besser ist es bis 65 Jahre.

Gesundheitsfragen. Sie sollten umfassend und so genau wie möglich beantwortet werden. Ein Verschweigen bestimmter Leiden kann als Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht oder sogar als Arglist gewertet werden. Der Betreffende kann seinen Versicherungsschutz dann verlieren und hat seine Beiträge umsonst gezahlt. In diesem Sinne hat jüngst auch der Bundesgerichtshof entschieden (Urteil vom 12. März 2014, AZ: IV ZR 306/13).
Tipp: Von der Krankenkasse die Unterlagen zum gesundheitlichen Verlauf der letzten zehn Jahre anfordern sowie vom Arzt die Patientenakte.

Abstrakte Verweisung. Darauf sollte die Versicherung auf jeden Fall verzichten. Nach dieser Klausel können Betroffene auf einen gleichwertigen Beruf verwiesen werden. Egal, ob sie dort Arbeit finden – die Rente fällt flach.

Kombi-Verträge. Die Berufsunfähigkeitspolice nicht mit einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung koppeln. Das ist teuer und unflexibel. Muss der Sparvertrag gekündigt werden, geht der Berufsunfähigkeitsschutz verloren.

Alternativen. Eine Notlösung für jüngere Handwerker sind Startertarife. Hier zahlt man anfänglich einen geringeren Preis, muss dafür aber später mehr zahlen. Möglich sind auch, eine Erwerbsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsversicherung.