Checkliste Unternehmerfrau: Wie Frau am besten vorsorgt

Rund 20 Prozent der Unternehmerfrauen haben kein finanzielles Sicherheitsnetz bei Scheidung, Tod des Partners oder im Alter. Wie sich Frauen, die im Betrieb angestellt mitarbeiten, am besten absichern und sich für den Ruhestand ein eigenes finanzielles Polster ansparen.

Wie Frau am besten vorsorgt

Arbeitsvertrag. Dreh-und Angelpunkt für Unternehmerfrauen ist eine korrekte Anstellung im Betrieb mit Arbeitsvertrag wie für jeden anderen Mitarbeiter auch. Nur so ist die Grundsicherung über die gesetzliche Sozialversicherung festgeschrieben.

Gehalt. Egal, was der Steuerberater sagt, Unternehmerfrauen sollten sich nicht mit einem 400-Euro-Vertrag zufrieden geben, wenn sie Vollzeit arbeiten, sondern ein vernünftiges und gerechtes Gehalt einfordern.
Tipp: Die Höhe des Gehalts bestimmt die Beiträge, die in die Sozialversicherung fließen – und in die gesetzliche Rentenkasse.

Gehaltskonto. Das Gehalt der angestellten Unternehmerfrau sollte nicht auf das gemeinsame Familienkonto überwiesen werden, sondern auf ihr eigenes Konto.
Tipp: Nur mit eigenem Geld lassen sich Ersparnisse und Rücklagen für den Notfall aufbauen.

Betriebliche Altersvorsorge. Unternehmerfrauen können wie jeder Mitarbeiter über den Betrieb eine Direktversicherung abschließen (siehe Kasten Seite 18).

Vollmachten. Neben den notwendigen Vollmachten für die Bank und den Betrieb sollten beide Partner für den Ernstfall auch über private Vollmachten verfügen. Wichtig: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.

Testament. Bei Unternehmerpaaren gehört ein handschriftliches oder notarielles Testament zur Risikovorsorge für beide Partner.
Tipp: Die handschriftliche Version des Testaments sollte auf jeden Fall beim zuständigen Amtsgericht hinterlegt werden.

Ehevertrag. Ist das Paar verheiratet, darf ein Ehevertrag nicht fehlen. Er ist nicht nur bei einer Scheidung wichtig, sondern regelt im Todesfall auch die Erbberechtigung.