Checkliste: Nicht vorschnell kündigen

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Lebensversicherung

Die Verbraucherschutzorganisation „Bund der Versicherten“ rät, vor einer Kündigung folgende Punkte genau unter die Lupe zu nehmen.

Risikoschutz. Können Sie auf die Absicherung verzichten? Ist im Vertrag eine Todesfallleistung oder eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung eingeschlossen?
Tipp: Wenn Sie Vorerkrankungen haben, kann dieser Vertrag die einzige Möglichkeit sein, einen solchen Risikoschutz zu erhalten.

Steuervorteile. Bei der Kündigung einer Kapitallebensversicherung können für Handwerker Steuervorteile wegfallen.

Rückkaufwert. Informieren Sie sich beim Versicherer über die Höhe des Rückkaufswertes inklusive Bewertungsreserven zum nächstmöglichen Kündigungstermin sowie über die Höhe der Ablaufleistung zum Vertragsablauf ohne Bewertungsreserven.

Berechnung. Für die Entscheidung, ob der Vertrag gekündigt wird oder nicht, gilt als Faustformel: Wenn der Betrag aus Ablaufleistung ohne Bewertungsreserven minus noch bis zum Vertragsablauf zu zahlende Beiträge größer ist als der Rückkaufwert plus Bewertungsreserven, ist eine Kündigung nicht sinnvoll.

Neuvertrag. Wer 2014 eine Lebensversicherung kauft, dem garantiert der Versicherer eine Verzinsung seiner Sparbeiträge von 1,75 Prozent. Ab 2015 sinkt der Satz für Neuverträge auf 1,25 Prozent.
Tipp: Der Garantiezins sagt aber nichts über die Gesamtverzinsung der Police aus.