Checkliste: Richtig reagieren bei Schwarzarbeitsverdacht

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Wer einmal in die Schwarzarbeitsfalle getappt ist, kann mit der richtigen Reaktion meist das Schlimmste verhindern.

Die Checkliste von handwerk magazin zeigt Ihnen, wie Sie bei Verdacht von Schwarzarbeit richtig reagieren. - © © Andreas Scholz - Fotolia.com

Besser vorbeugen

Bei Subunternehmern schränken Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Krankenkassen, Sozialkasse (SOKA) Bau und Berufsgenossenschaft das Nachzahlungsrisiko ein. Verträge mit Subs erlauben dem Hauptunternehmer Einbehalte, bis sie korrekte Bezahlung nachgewiesen haben. Gegen das Risiko unfreiwilliger Scheinselbständigkeit schützt eine Statusanfrage bei der Deutschen Rentenversicherung mit einer Bearbeitungsdauer von ca. acht Wochen.

Razzia der KFS

Die Durchsuchungsmaßnahme setzt einen Richterbeschluss voraus. Zu einer Zollkontrolle sind die Beamten ohne besonderen Anlass berechtigt. Wer dann etwas verschwinden lässt oder versucht, Aussagen von Mitarbeitern zu steuern, riskiert Untersuchungshaft wegen Verdunkelungsgefahr. Dem Zoll müssen Unterlagen zugänglich gemacht werden. Wenn er ohne richterlichen Beschlagnahmebeschluss etwas mitnehmen will, widersprechen. Dann kann das später mit Rechtsmitteln angegriffen werden.

Zeugenvernehmung

Nach der Razzia werden Mitarbeiter oft zur Zeugenvernehmung geladen. Sie haben das Recht auf Anwesenheit eines Anwalts. Das stellt die korrekte Protokollierung ihrer Aussage sicher. Denn später ist daran kaum zu rütteln. Allerdings: Die Bezahlung des Anwalts durch das Unternehmen weckt Misstrauen.

Betriebsprüfung

Alle vier Jahre gibt es eine Betriebsprüfung durch die Sozialversicherung. Glauben die Prüfer dabei etwa Scheinselbständigkeit aufzudecken, werden sofort Nachzahlungen fällig, auch bei Widerspruch gegen den Bescheid. Möglich ist ein Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit. Doch die Chancen stehen schlecht. Die Rechtsprechung hält nicht mal Existenzgefährdung für einen ausreichenden Grund.

Bußgeldbescheid und Strafverfahren

Rechtsbeistand ist fast immer unverzichtbar, besonders wenn es darum geht, ob Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegt. Oft lohnt sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid, da der Zoll nach Einschätzung von Experten gern erst mal einen Aufschlag macht, um im weiteren Verfahren Verhandlungsmasse zu haben. Deshalb kann in den Verhandlungen häufig eine Absenkung erreicht werden.