Checkliste: Darauf achten die Prüfer

Die vom Fiskus geprüften Bereiche ändern sich. Grundsätzlich stehen regelmäßig allerdings sämtliche pauschal versteuerten oder lohnsteuerfreien Extras auf dem Plan. Genauso wie Reisekostenabrechnungen oder die Steuer auf ­Geschäftswagen. Die wichtigsten Prüfpunkte:

Darauf achten die Prüfer

Subunternehmer. Bei der Zusammenarbeit mit Selbständigen und Unternehmern geht es regelmäßig um das Thema Scheinselbständigkeit. Handelt es sich möglicherweise um einen abhängig Beschäftigten?

Familienmitarbeit. Sind bei Arbeitsverhältnissen mit nahen Angehörigen ihre Verträge korrekt eingehalten? Werden genauso behandelt und abgewickelt wie die anderer Mitarbeiter im Betrieb? Fließen steuerfreie Zuwendungen genauso an die Angehörigen?

Firmenwagen. Wendet der Betrieb für die private Nutzung Fahrtenbücher oder die Ein-Prozent-Methode richtig an? Werden private Fahrten korrekt abgerechnet?

Extras. Sachbezüge von 44 Euro im Monat bleiben steuerfrei. Wird die Grenze eingehalten oder die Pauschalversteuerung umgangen? Insbesondere Arbeitgeberdarlehen, Kindergartenzuschuss, Hilfen für Versicherungen oder Benzingutscheine stehen auf dem Plan. Sind die Voraussetzungen für Steuervorteile erfüllt?

Geringfügige Beschäftigungen. Gehen alle Mitarbeiter nur einem 450-Euro-Job nach? Wird die maximale Beschäftigungsdauer bei Aushilfen eingehalten?

Reisekostenabrechnungen. Ist das Frühstück korrekt abgerechnet? Tagespauschalen eingehalten? Das gilt auch, wenn die Mitarbeiter im Ausland tätig werden. Falls mehr als die vorgesehenen Pauschalen abgerechnet wurden – ist die Lohnsteuer richtig abgeführt?

Betriebsveranstaltungen. Sind alle Belege vorhanden? Wurde die Höchstgrenze von 110 Euro pro Teilnehmer eingehalten? Wurde die Zuwendung andernfalls lohnversteuert?

Feiertagszuschläge. Die Mitarbeiter arbeiten mitunter auch an Sonn- und Feiertagen. Erhalten sie dafür von ihrem Arbeitgeber steuerbegünstigte Zuschläge?

Geschenke und Zuwendungen. Unternehmer können ihren Mitarbeitern zum Geburtstag ein kleines Präsent übergeben. Sind die Höchstgrenzen eingehalten?