Anleitung BusinessWISSEN: Reklamationen - Was tun? So sieht es rechtlich aus

Inhalt: Wann kommt ein Kaufvertrag zustande und wie ist die Rechtslage, wenn die gelieferte Ware nicht mangelfrei ist, sondern fehlerhaft? Welche Rechte Käufer haben und wie sie diese anwenden, diese und weitere Fragen beantwortet diese Präsentation. Dabei stehen die verschiedenen Käuferrechte im Fokus.

Nutzen: Mit der Anleitung können Sie auf Reklamationen angemessen reagieren bzw. Ihre eigenen korrekt anbringen.

Themenfeld: Betrieb, Management, Wirtschaftsrecht

Zielgruppe:
Handwerksunternehmer, Betriebswirte des Handwerks

Beispiel Mangelfreiheit
  • Ein Kaufvertrag kommt laut § 434 BGB durch Angebot und Annahme zustande.
  • Durch einen Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer, dem Käufer die verkaufte Sache mangelfrei zu übereignen. Der Käufer verpflichtet sich, den vereinbarten Kaufpreis zu bezahlen.
  • Die Mangelfreiheit der Kaufsache ist eine Hauptpflicht des Verkäufers. Deshalb kann der Käufer die Zahlung verweigern, wenn die Sache mangelhaft ist (§ 320 BGB).
  • Unter einem Mangel versteht man die für den Käufer negative Abweichung der Ist- von der Sollbeschaffenheit der Kaufsache bei Gefahrübergang (Übergabe der Ware, § 434 BGB).
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  • Datum: 6. Juli 2017
  • Dateiformat: pdf
  • Dateigröße: 219,66 kB
  • Quelle: Prof. Dr. Tobias Scheel
  • Seitenanzahl: 9

Beschreibung

Inhalt: Wann kommt ein Kaufvertrag zustande und wie ist die Rechtslage, wenn die gelieferte Ware nicht mangelfrei ist, sondern fehlerhaft? Welche Rechte Käufer haben und wie sie diese anwenden, diese und weitere Fragen beantwortet diese Präsentation. Dabei stehen die verschiedenen Käuferrechte im Fokus.

Nutzen: Mit der Anleitung können Sie auf Reklamationen angemessen reagieren bzw. Ihre eigenen korrekt anbringen.

Themenfeld: Betrieb, Management, Wirtschaftsrecht

Zielgruppe:
Handwerksunternehmer, Betriebswirte des Handwerks

Beispiel Mangelfreiheit

  • Ein Kaufvertrag kommt laut § 434 BGB durch Angebot und Annahme zustande.
  • Durch einen Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer, dem Käufer die verkaufte Sache mangelfrei zu übereignen. Der Käufer verpflichtet sich, den vereinbarten Kaufpreis zu bezahlen.
  • Die Mangelfreiheit der Kaufsache ist eine Hauptpflicht des Verkäufers. Deshalb kann der Käufer die Zahlung verweigern, wenn die Sache mangelhaft ist (§ 320 BGB).
  • Unter einem Mangel versteht man die für den Käufer negative Abweichung der Ist- von der Sollbeschaffenheit der Kaufsache bei Gefahrübergang (Übergabe der Ware, § 434 BGB).

Zusätzliche Informationen

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9