Bundesfinanzhof: Treppenlift und weitere offene Verfahren

Brille, Hörgeräte, Schuheinlagen: Solche Aufwendungen akzeptiert das Finanzamt als außergewöhnliche Belastung, sofern vorab eine ärztliche Bescheinigung dafür vorliegt. Ein Gehbehinderter wollte die Kosten für den Treppenlift zu Hause absetzen, der Bundesfinanzhof prüft das zurzeit. Mehr dazu und zu weiteren anhängigen Verfahren hier.

Brille, Hörgeräte, Schuheinlagen: Solche Aufwendungen akzeptiert das Finanzamt als außergewöhnliche Belastung, sofern vorab eine ärztliche Bescheinigung dafür vorliegt. In einem Fall vor dem Finanzgericht München (11 K 3982/11 E) ließ ein Gehbehinderter einen Treppenlift in sein Eigenheim einbauen. Der Bundesfinanzhof hat jetzt zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen die Aufwendungen für ein solches Hilfsmittel im weiteren Sinne steuerlich anerkennen sein könnten. Hintergrund: Anders als etwa Hörgeräte oder Brillen können alle Bewohner einen solchen Lift nutzen. Vielfach diene der Einbau auch nur einem höheren Lebensstandard (Az. VI R 61/12).

Wenn Sie dieses Thema oder eins der für Handwerker ebenfalls besonders relevanten unten betrifft, halten Sie Ihren Steuerbescheid per Einspruch  und Angabe des Aktenzeichens offen. Denn dann profitieren Sie vom möglichen positiven Ausgang des BFH-Verfahrens.

Die weiteren wichtigen Fälle:

Grunderwerbsteuer: Kommt es beim Kauf eines Neubaus zu einer Doppelbesteuerung, weil der Werklohn bereits Umsatzsteuer enthält und dies bei der Erhebung der Grunderwerbsteuer nicht berücksichtigt wird (Az. II R 54/12)?

Rückstellungen: Sind Rückstellungen für den Abbruch eines Betriebsgebäudes nach Ende der Pacht wieder aufzulösen, falls der Vertrag verlängert wird und sich die Arbeiten deshalb bis zum Ablauf des neuen Vertrags verschieben (Az. VI R 37/12)?

Betriebsnachfolge: Sind etwa Notarkosten bei der unentgeltlichen Übertragung von Betriebsvermögen – vorweggenommene Erbfolge – als Betriebsausgaben anzuerkennen (Az. IV R 44/12)?

Schenkung: Unter welchen Voraussetzungen ist die Zuwendung eines Dritten als Arbeitslohn steuerpflichtig (Az. VI R 57/12)?

Fortbildung: Sind die Aufwendungen für nicht im Rahmen des Dienstverhältnisses absolvierte Bachelor- und Masterstudiengänge als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar (Az. VI R 64/12)?

Klage: Können Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten für ein Klageverfahren gebildet werden – unabhängig von den Aussichten auf Erfolg des Verfahrens (Az. VIII R 45/12)?

Betriebsaufspaltung: Inwieweit führt die Übertragung von 50 Prozent der Anteile an einer Betriebs-GmbH auf den Sohn dazu, dass die Betriebsaufspaltung beendet wird (Az. X R 38/12)?