Wie mittelstandsfreundlich ist Ihre Kommune?

Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltungen zahlen Handwerkern die Rechnungen pünktlich und bearbeiten ihre Anträge unbürokratisch. Ein neues Gütezeichen garantiert diesen Service. Aber testen Sie selbst!

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    RAL-Gütegemeinschaften müssen die Gütesicherung regelmäßig überwachen lassen.
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    „Die zügige Bezahlung von Lieferanten und Dienstleistern ist zentrales Kriterium.“Manfred Müller, Vorsitzender der GMKEV.

Bürokratiefreie Zone

Handwerkern werden von ihrer Kommune Rechnungen innerhalb von 15 Tagen bezahlt, Bauanträge binnen 40 Tagen bearbeitet, telefonische Anfragen werden innerhalb eines Tages beantwortet.

Gibt es nicht? Gibt es doch, zumindest versprechen das 49 Städte, Gemeinden und Landkreise, die sich in der Gütegemeinschaft Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung (GMKEV) engagieren. (Eine Liste der Mitglieder gibt es unter www.gmkev.de.) Denn wer das Gütezeichen des Vereins trägt, verpflichtet sich, besonders mittelstandsfreundlich zu sein und 14 Güteversprechen gegenüber den Gewerbebetrieben (siehe Kasten rechts) einzuhalten. Die Kommunen versprechen sich von dem Service einen Standortvorteil, weil damit Gewerbebetriebe angelockt werden können oder Abwanderungen verhindert werden. Die Vorteile für Handwerksbetriebe: Sie können ihre Vorhaben schneller und zuverlässiger umsetzen und haben einen direkten Ansprechpartner, der auch mal in den Betrieb kommt, wenn es nötig ist.

Verwaltung optimieren

„Mit dem Gütezeichen dokumentieren Städte und Kreise, dass sie die Qualität ihrer Verwaltungsleistungen regelmäßig überprüfen und sich für die Optimierung von Verwaltungsprozessen einsetzen“, erklärt Claudia Beverungen, Geschäftsführerin der GMKEV. Neben den festen Terminen für Rechnungen oder Anträge stellen die Kommunen auch einen Experten für Existenzgründungen zur Verfügung. Zudem hilft ein Verwaltungswegweiser Unternehmern, schnell den richtigen Ansprechpartner zu finden. Auch regelmäßige Informationsveranstaltungen für die örtlichen Betriebe sind für diese Kommunen verpflichtend.

Die Existenzgründerberatung des Kreises Soest, ebenfalls Mitglied in der Gütegemeinschaft, unterstützte zum Beispiel Christan Kaldewey, als sich der gelernte Heizungsbauer mit der „Kaldewey Leckortung“ in Möhnesee selbständig machte. Beraterin Susanne Bracht vom Startercenter des Kreises Soest half bei der Erstellung eines Businessplans und beantragte für Handwerker Kaldewey ein Mikrodarlehen von der NRW-Bank. „Die Gründung hat reibungslos geklappt“, freut sich Unternehmerfrau Annegret Kaldewey. Ihr Mann ist mit der zerstörungsfreien Ortung von Leck- und Leitungsschäden in Abwasserrohren sowie der anschließenden Trocknung und Sanierung gut im Geschäft.

Mehr Planungssicherheit

Nico Lauxmann, Wirtschaftsförderer des Landkreises Calw, der seit einem Jahr das Gütezeichen trägt, zieht für seine Behörde eine positive Bilanz: „Vor allem unser runder Tisch im Vorfeld eines Bauantrags, bei dem alle Beteiligten informiert werden, kommt gut an.“ Dadurch würden Standortprobleme wie Lärmschutz frühzeitig erörtert, bauwillige Handwerker hätten deutlich mehr Planungssicherheit.

Doch nicht nur für Unternehmen, sondern auch für die Kommunen hat das Gütezeichen Vorteile. „Zufriedene Unternehmer sind die beste Standortwerbung“ argumentiert Claudia Beverungen. Schließlich seien mit Unternehmensansiedlungen nicht nur neue Arbeits- und Ausbildungsplätze, sondern auch steigende Steuereinnahmen verbunden.

Dass Kommunen und Landkreise sich verpflichten, Rechnungen fristgerecht zu bezahlen, sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Doch nach wie vor wird der öffentlichen Hand eine schlechte Zahlungsmoral nachgesagt. So weist der Verband beratender Ingenieure darauf hin, dass 43 Prozent der öffentlichen Auftraggeber ihre Rechnungen erst bis zu drei Monate nach Zahlungsziel begleichen würden.

Dass es auch anders geht, beweisen die Mitglieder der Gütegemeinschaft. Rechnungen müssen innerhalb von 15 Arbeitstagen bezahlt werden. Manfred Müller, Vorsitzender der GMKEV und Landrat des Kreises Paderborn: „Die zügige Bezahlung von Lieferanten und Dienstleistern ist ein zentrales Kriterium, denn sie verbessert die Liquidität der Unternehmen.“

Kommunen zahlen neben einmaligen Kosten jährliche Mitgliedsbeiträge an die Gütegemeinschaft, die sich an der Größe der Kommune orientieren. Städte bis 200000 Einwohner zahlen zum Beispiel 2500 Euro. Hinzu kommen die Kosten für den Service, etwa durch zusätzliches Personal oder höhere Arbeitszeiten. Für die Unternehmen ist der zusätzliche Service kostenlos.

reinhold.mulatz@handwerk-magazin.de

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