Bittere Medizin

Basistarif | Die privaten Krankenversicherungen müssen jetzt eine Grundversorgung für alle Bürger anbieten, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Ein Überblick über die Folgen.

© Dirk Meissner

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Die Große Koalition hat es geschafft. Die Gesundheitsreform ist mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) rechtskräftig und verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Ab sofort müssen private Krankenversicherungen auch ältere und kranke Menschen im sogenannten Basistarif aufnehmen ohne Gesundheitsprüfung und Risikozuschläge für Vorerkankungen. Der Basistarif kostet rund 570 Euro im Monat für Erwachsene und soll ähnliche Leistungen wie die gesetzliche Krankenkasse bieten (zu den Details siehe Kasten). handwerk magazin beantwortet hier kurz die wichtigsten Fragen zum BVG-Urteil.


Was ist der Basistarif?

Der Basistarif ist ein Produkt der jüngs-ten Gesundheitsreform und der neu eingeführten allgemeinen Versicherungspflicht für alle Bürger. Um den Wettbewerb mit den gesetzlichen Kassen (GKV) zu stärken und die Kosten gerechter zu verteilen, muss jede private Versicherung einen Basistarif anbieten. Er darf nicht teurer sein als der teuerste Tarif bei der gesetzlichen Kasse, und die Leistungen müssen vergleichbar bleiben. Wichtig: Die privaten Gesellschaften dürfen für den Basistarif keinen Antragsteller mehr ablehnen und dürfen hier auch keine Risikoaufschläge für Vorerkrankungen oder Krankheiten kassieren.

Ab dem 1. Juli ist der Basistarif nur noch für eingeschränkte Zielgruppen offen:Altkunden, die 55 Jahre und älter sind;Neukunden, die sich ab dem 1. Januar 2009 privat versichert haben; Versicherte, die freiwillig in der GKV versichert sind, und Bürger ohne Versicherungsschutz, die früher mal privat versichert waren sie können auch nach dem 30. Juni noch in die Basistarife der privaten Anbieter wechseln.


Für wen lohnt sich der Basistarif?

Eventuell für Ältere über 55 Jahre oder für Menschen ohne Versicherungsschutz, die früher mal privat versichert waren. Will man die private Krankenversicherung wechseln, ohne seine Altersrückstellungen zu verlieren, muss man den Umweg über den Basistarif einer neuen Gesellschaft gehen. Seinen Wunschtarif kann man dann aber erst nach 18 Monaten wählen.


Was meinten die BVG-Richter?

Die Richter des Verfassungsgerichts haben mit ihrem Urteil die Versicherungspflicht für alle Bürger über die Berufsfreiheit der privaten Versicherungsgesellschaften gestellt.


Wird die PKVjetzt teurer?

Verbraucherschützer wie der Bund der Versicherten haben bereits vor Beitragserhöhungen gewarnt. Der Grund: Würden viele kranke und ältere Menschen in den Basistarif wechseln, würde das die Kosten für alle privat Versicherten in die Höhe treiben, die Beiträge müssten zwangsläufig erhöht werden. Bisher haben sich aber nur rund 6000 Bürger für den Basistarif entschieden, weil er den meisten einfach zu teuer ist. -

- cornelia.hefer@handwerk-magazin