k Interview „Bis 25000 Euro auch ohne die Hausbank“

Sandra Koch, Förderberaterin für Existenzgründungsvorhaben bei der NRW.BANK, erklärt, wie die Antragsverfahren für Gründer und junge Unternehmen in NRW funktionieren.

k Interview

„Bis 25000 Euro auch ohne die Hausbank“

handwerk magazin: Mit welchen Förderdarlehen unterstützt die NRW.Bank Unternehmensgründer?

Sandra Koch: Wir bieten den NRW.BANK.Gründungskredit und – in Pilotregionen des Landes Nordrhein-Westfalen – das NRW/EU.Mikrodarlehen an.

Was sind die Besonderheiten der Programme?

Ein Vorteil des Gründungskredits ist neben dem günstigen Zinssatz die wahlweise Kombination mit einer Bürgschaft der Bürgschaftsbank NRW bei fehlenden Sicherheiten in einem Antragsweg. Ein besonderes Merkmal des Mikrodarlehens ist die direkte Antragstellung bei einem Startercenter vor Ort – und nicht wie beim Gründungskredit bei der Hausbank.

Wie kommt das Angebot an?

Mit dem Gründungskredit wurden 2009 insgesamt 1180 Vorhaben mit einem Volumen von 149 Millionen Euro gefördert. Beim Mikrodarlehen wurden seit Programmstart 309 Anträge gestellt, unterstützt wurden 226 Kleinstgründer und junge Unternehmen mit einem Volumen von 4,7 Millionen Euro.

Wer kann den Gründerkredit beantragen?

Alle Personen, die sich selbständig machen oder sich in den vergangenen zwölf Monaten selbständig gemacht haben. Antragsteller kann natürlich auch ein neu gegründetes Unternehmen sein.

Wie können die Mittel eingesetzt werden?

Der Gründungskredit ist sehr breit angelegt: Finanziert wird jede betriebliche Investition, etwa in Maschinen oder Betriebs- und Geschäftsausstattung, aber auch die Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder Unternehmensteils sowie Betriebsmittelbedarf.