Billiglohn: Vorsicht bei Aufstockungsleistungen

Zahlt das Jobcenter Aufstockungsleistungen an Arbeitnehmer, weil diese von ihrem Lohn nicht leben können, kann es sich beim Arbeitgeber Ersatz holen.

Ein Pizza-Service hatte seine Mitarbeiter für 14,5 Wochenstunden mit 100 Euro monatlich oder für einen Vollzeitjob mit 430 Euro abgespeist. Davon konnten sie nicht leben, das Jobcenter leistete ihnen Aufstockung zum Lebensunterhalt. Das Amt verklagte den Pizza-Bäcker auf mehr als 10.000 Euro Ersatz. Das Arbeitsgericht Eberswalde rechnete nach und kam auf Stundenlöhne zwischen 1,59 und 3,46 Euro. Es befand: sittenwidriger Lohnwucher. Der liegt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vor, wenn der Arbeitnehmer weniger als zwei Drittel des tariflichen oder üblichen Lohns bekommt. In diesem Fall kann das Jobcenter sich wegen seiner Auslagen an den Arbeitgeber halten (2 CA 428/13).

Hinweis: Lohnwucher ist grundsätzlich auch strafbar. Das Delikt wird von Amts wegen verfolgt, ein Anzeige der Arbeitnehmer ist nicht erforderlich.