Bilanz: Was tun bei Doppelzahlungen?

Fällt einem Betrieb beim Jahresabschluss 2010 auf, dass ein Kunde versehentlich doppelt gezahlt hat, stellt sich die Frage, was hier in der Bilanz zu buchen ist und welche umsatzsteuerlichen Konsequenzen diese Doppelzahlung auslöst. Hier die Antwort.

Die versehentliche Zahlung wirkt sich auf den Gewinn 2010 nicht aus. Denn der Einnahme steht in der Bilanz eine Verbindlichkeit wegen der Rückzahlungsverpflichtung gegenüber. Zu einem Ertrag käme es nur dann, wenn es innerhalb der nächsten beiden Jahre – aus welchen Gründen auch immer – nicht zu einer Rückzahlung an den Kunden käme. In diesem Fall müsste die Verbindlichkeit dann Gewinn erhöhend aufgelöst werden.

Die Doppelzahlung – selbst wenn sie versehentlich geleistet wurde – ist umsatzsteuerpflichtig. Einzige Besonderheit: Die Umsatzsteuer wird erst wieder erstattet, wenn die Doppelzahlung an den Kunden zurück überwiesen wird.

Tipp: Doppelzahlungen sind in der Praxis keine Seltenheit. Deshalb lassen die Prüfer der Finanzämter die Einnahmenkonten gerne über ihre Prüfersoftware laufen und erhalten dadurch auf Knopfdruck vom Betrag her identische Einnahmenbuchungen. Handelt es sich hierbei um Doppelzahlungen, kontrolliert der Fiskus auch die Umsatzsteuer.