Block 11 Bilanz und Inventur

Werte klein rechnen

© Illustration: Rüdiger Trebels
Block 11

Bilanz und Inventur

Bestandsaufnahme. Zählen, wiegen, messen, jetzt zum Jahresende ist in buchführungspflichtigen Betrieben wieder die Inventur fällig. Der Betrieb macht sie aber auch im eigenen Interesse. So ist etwa der Schwund von Material und Werkzeug (etwa durch untreue Mitarbeiter) oft erst mit der Inventur feststellbar. Bei den Methoden haben Betriebe freie Wahl: zeitnahe Inventur bis zu zehn Tage vor oder nach dem 31. Dezember, zeitverschobene Inventur bis zu drei Monate vor oder zwei Monate nach Silvester oder permanente Inventur bei IT-gestützter Lagerhaltung mit Prüfung durch Bestandsaufnahme einmal im Jahr.
Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge oder andere Vermögensgegenstände und Schulden - für den Wertansatz in der Bilanz gibt es wichtige Grundsätze: So sind die Vermögensgegenstände und Schulden zum Bilanzstichtag einzeln zu bewerten. Der Ablauf der Aufträge, alle Risiken und Verluste des Betriebes, die bis zum Jahresende entstanden sind, werden berücksichtigt, auch wenn sie erst danach konkret eintreten, jedoch bis zum Bilanzstichtag bekannt sind. Gewinne hingegen werden nur dann aufgenommen, wenn sie der Betrieb realisiert hat.
Tipp: GmbHs sowie GmbH & Co. KGs müssen spätestens bis zum 31. Dezember ihre Bilanz 2010 beim
E-Bundesanzeiger veröffentlichen.