BFH: Finanzamt darf Kontoauszüge anfordern

Fordert das Finanzamt berechtigt Einsicht in Kontobewegungen, muss ersatzweise die Bank Auszüge vorlegen, so der Bundesfinanzhof (II R 57/98).

BFH: Finanzamt darf Kontoauszüge anfordern

Offenbar hatte das Finanzamt im Urteilsfall an der Geldquelle einer Steuerzahlerin gezweifelt. Deshalb sollte sie Kontoauszüge vorlegen, um zu belegen, dass für den Lebensunterhalt Geld auf ihrem Konto war.

Da sie die Auszüge bereits vernichtet hatte, forderte das Finanzamt diese bei der Bank an. Zu Recht, so der Bundesfinanzhof.

hbk


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