Betriebsversicherung: Keine Pflicht für Baubetriebe

Gute Nachrichten für Bauunternehmen: „Eine Pflichtversicherung für selbstfahrende Baumaschinen, die maximal 20 Stundenkilometer fahren können, ist endgültig vom Tisch“,  erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB), Felix Pakleppa.

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Keine Pflicht für Baubetriebe

Gute Nachrichten für Bauunternehmen: „Eine Pflichtversicherung für selbstfahrende Baumaschinen, die maximal 20 Stundenkilometer fahren können, ist endgültig vom Tisch“,  erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB), Felix Pakleppa.

Die Versicherungsfreiheit für Baubetriebe wäre im Dezember 2012 ausgelaufen, sodass erneut eine Pflichtversicherung für selbstfahrende Arbeitsmaschinen drohte. Die Police hätte enorme Mehrkosten für das Baugewerbe bedeutet, betont der ZDB.

Bereits im Jahr 2007 mussten europäische Vorgaben der fünften Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungs-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden.

Dem ZDB war es damals bereits gelungen, dass die von versicherungsfreien Baumaschinen verursachten Unfälle durch den sogenannten „Entschädigungsfond für Schäden aus Kraftfahrzeug-Unfällen“, die Verkehrsopferhilfe, abgedeckt werden. Daher mussten Baubetriebe für diese Fahrzeuge keine Versicherung abschließen.

Tipp: Vor Schäden oder Diebstahl können sich Handwerker auch mit Leasingangeboten schützen.