Betriebsprüfung bei Gründern: Achtung, Sonderprüfer!

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Betriebsprüfung

Der Fiskus nimmt Gründer besonders genau unter die Lupe. „Gerade Gründer vergessen oft, Rechnungen zu prüfen und zu archivieren“, warnt Steuerberater Lutz Schmidt. Spätestens bevor die Betriebsprüfer anrücken, sollten Gründer ihre Hausaufgaben erledigt haben.

Gerade bei Gründern schauen Betriebsprüfer besonders genau hin. - © © Coloures-pic - Fotolia.com

Verdacht auf Schwarzarbeit

Eine Betriebsprüfung droht frühestens nach einigen Jahren? Weit gefehlt. Oft kommen bereits nach wenigen Monaten „Umsatzsteuer-Sonderprüfer“ vorbei. Die Beamten sollen checken, ob es einen echten Geschäftsbetrieb gibt oder ob es sich um eine Tarnfirma handelt, die Scheinrechnungen ausstellt, um Schwarzarbeit zu verschleiern. Dieses Modell erfreut sich wachsender Beliebtheit.

Rechnungen im Visier

Und wenn die Prüfer erst mal da sind, schauen sie ganz genau hin und prüfen die Rechnungen von Lieferanten, für die Unternehmer beim Fiskus die Erstattung von gezahlter Mehrwertsteuer beantragt haben. Selbst bei kleinen Fehlern besteht die Gefahr, dass die Finanzbeamten die Erstattung nachträglich verweigern. Zudem checken sie, ob Gründer bei ihren eigenen Rechnungen die formalen Vorgaben vollständig eingehalten haben.

Schnelle Korrekturen

Für Gründer kann eine schnelle Visite der Finanzbeamten durchaus Vorteile haben. Denn dann können sich Fehler nicht über Jahre aufsummieren und zu hohen Steuernachforderungen auf einen Schlag führen. Die Zeit zwischen Ankündigung und Sonderprüfung sollten sie nutzen, um Fehler zu korrigieren. Dazu gehört auch, wenn nötig, neue Rechnungen von den Lieferanten anzufordern.