Betriebshaftpflicht Wie Nachfolger den Betrieb richtig absichern

Diese Versicherung ist für jedes Unternehmen ein Muss. Für Nachfolger im Handwerk gibt es attraktive Rabatte. Was junge Handwerker über diesen Risikoschutz für die Firma wissen müssen.

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    © Gunnar Geller
    Drei Generationen Thielvoldt: Die Brüder Carsten (li.) und Volker führen jetzt den Malerbetrieb.
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    „Nachfolger und Gründer können in den ersten drei ­Jahren viel Geld sparen.“ Peter Umkehr, ­Handwerksexperte beim Münchener Verein.
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    „Handwerker sollten mit ­einer höheren Deckung für Ernstfälle ­vorsorgen.“ Bert Heidekamp, ­Versicherungsmakler in Berlin.

Sicherheitsnetz für den Betrieb

Sicherheit und finanzielle Rückendeckung waren für Carsten und Volker Thielvoldt bei der Firmenhaftpflichtpolice besonders wichtig. Die Brüder führen den väterlichen Malerbetrieb jetzt in der vierten Generation weiter. An einen „großen Haftpflichtschaden“ können sich die beiden Unternehmer in den vergangenen 25 Jahren nicht erinnern. Dennoch stand bei der Betriebsübernahme für die beiden Nachfolger beim Risikoschutz eine Neuorientierung an: „Wir haben die Versicherung mit der besten Beratung und dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis für das Unternehmen ausgesucht“, sagt Volker Thielvoldt. Im gewerblichen Haftpflichtbereich sei es wichtig, einen verlässlichen Ansprechpartner zu haben.

Versicherungsschutz anpassen

Die Betriebshaftpflicht ist für Handwerksunternehmen der wichtigste Basisschutz. Denn wer anderen einen Schaden zufügt, ist gesetzlich zum Schadenersatz verpflichtet – und das in unbegrenzter Höhe. Die Police deckt die größten Risiken wie zum Beispiel Schäden durch Feuer oder Wasser ab. Für Nachfolger und Gründer aus dem Handwerk ist der Versicherungsschutz günstig, denn die Gesellschaften bieten hier attraktive Rabatte zu guten Konditionen. „Nachfolger können in den ersten drei Jahren viel Geld sparen“, sagt Peter Umkehr, Handwerksexperte beim Münchener Verein.

Bei der Auswahl des Versicherungsschutzes helfen  Handwerkern kompetente Experten. „Eine Beratung durch den Fachmann ist immer erforderlich, auch weil Haftpflichtpolicen nicht selbsterklärend sind“, sagt Jürgen Görs, Leiter Firmenhaftpflicht bei Axa. Es sollte ein Experte sein, der auf die Berufsgruppe Handwerker spezialisiert ist, rät ETL-RCU-Versicherungsmakler Michael Gick aus Köln. Mit ein paar Testfragen zur eigenen Branche sei das schnell herauszufinden. „Ansonsten bekommt man nur die nullachtfünfzehn-Policen von der Stange“, warnt Gick.

Was für ihren Betrieb wichtig ist, haben die Thielvoldts mithilfe einer Stärke-Schwächen-Analyse der Signal Iduna festgelegt und ihre bestehende Haftpflichtpolice den neuen Rahmenbedingungen nach der Übernahme angepasst. Dieses Vorgehen sollte die Regel sein, denn häufig sind die bestehenden Policen veraltet. Die Konditionen passen nicht mehr zum Betrieb, weil es Änderungen im großen Stil gab. Diese Risiken sind dann in der bestehenden Police nicht mitversichert. „Wenn Änderungen nicht im Versicherungsschutz stehen, hat der Chef eine Menge nachzuarbeiten“, sagt der unabhängige Versicherungsberater Werner Fütterer.

  • Rat:
  • Nicht aufschieben
    Bei der Übernahme haben Nachfolger eine lange To-do-Liste. Der Versicherungsschutz steht oft hinten an. Aber Vorsicht: Das kann bei Schäden böse Folgen haben. Nachfolger sollten daher mithilfe eines Experten ihre Betriebspolicen schnellstmöglich auf den aktuellen Stand bringen. Das optimiert den Risikoschutz im Schadensfall und spart oft auch Prämie.

Altverträge unbedingt prüfen

Daher sollten Unternehmer prüfen, „wie alt ihr Vertrag ist und wann die letzte Aktualisierung stattfand“, empfiehlt Dagmar Nicklich, Betriebshaftpflichtexpertin für das Handwerk bei der Axa. Wer alte Verträge – aus den 80er-Jahren – übernimmt, hat unter Umständen zu niedrige Deckungssummen. In den neueren Verträgen ist das kein Thema mehr. „Seit den 90er-Jahren sind die Personen- und Sachschadendeckungssummen  meist im Millionenbereich“, so Fütterer. Dennoch „sollten Handwerker mit einer höheren Deckung für Ernstfälle vorsorgen“, rät Versicherungsmakler Bert Heidekamp aus Berlin.

Maßgeblich für einen passgenauen Risikoschutz im Handwerk ist die Betriebsbeschreibung, die der Nachfolger immer auf den aktuellen Stand bringen sollte. „Die Beschreibung muss umfassend sein, ­damit keine Grauzonen entstehen“, so Experte Görs. „In die Betriebsbeschreibung gehört alles, was der Handwerker nach der Berufsordnung und den Spielregeln am Markt machen darf“, erklärt Makler Gick.

Korrekte Dokumentation

Aus der Betriebsbeschreibung muss hervorgehen, was die Firma „insbesondere“ und was nur „gelegentlich“ macht: Zum Beispiel sollte ein Sanitärbetrieb, der auch Grabungsarbeiten vornimmt, das in der Beschreibung angeben. Erdleitungsschäden sind somit über die Haftpflicht  versichert. Bei Bäckern, Metzgern und Friseuren beschränkt sich das Risiko auf das eigene Betriebsgrundstück. Hier gilt es, Schäden durch verkaufte Waren mit der Police abzusichern.

Bei der Malerfirma Thielvoldt stellt sich die Lage anders dar als bei den genannten Gewerken. „Wir arbeiten meist vor Ort beim Kunden“, erklärt Thielvoldt. Der überwiegende Teil der Arbeiten findet bei dem Malerbetrieb in der Wohnung oder auf dem Grundstück des Auftraggebers statt. Die Arbeit auf fremden Grundstücken sollte folglich versichert sein. „Das trifft auf alle Bauhandwerker zu“, so Versicherungsexperte Nicklich.

Checkliste: Was Nachfolger bei der Haftpflicht prüfen sollten

Die Betriebshaftpflichtversicherung sollte für jeden Nachfolger obligatorisch sein. Aber auch Altverträge müssen bei der Übernahme angepasst und aktualisiert werden. Was Handwerksunternehmer über diesen Basisschutz für den Betrieb wissen und prüfen sollten.

  • Leistung: Die Police deckt Sach- und Personenschäden ab, die Kunden oder Lieferanten des Unternehmens zugefügt werden. Der Unternehmer und die Mitarbeiter sind damit während der Arbeit versichert. Die Police wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab.
  • Deckung: Aktuelles Schadensszenario durchspielen: Sind Sie und Ihre Mitarbeiter überwiegend in der eigenen Werkstatt oder beim Kunden tätig, in kleineren Privathäusern oder auch bei gewerblicher Klientel?   Tipp: Handwerker sollten Grundsummen von ein bis zwei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden nicht unterschreiten.
  • Deckung für Umweltschäden: Umweltschäden sind in der Betriebshaftpflicht integriert. Wenn mit gefährlichen, giftigen Stoffen gearbeitet wird, reicht eine Umwelthaftpflicht-Basisdeckung innerhalb der betrieblichen Haftpflichtpolice nicht aus. Dann ist eine eigene Umwelthaftpflichtpolice notwendig.
  • Betriebsbeschreibung: Eine Risikobeschreibung sollte so präzise wie möglich sein – mit allen handwerks- und betriebstypischen Tätigkeiten im Innen- und Außenbereich.   Tipp: Arbeiten Sie hier korrekt, die Beschreibung ist wichtig für die Leistung im Schadensfall.
  • Betriebsübernahme: Beim Versicherer muss die Übernahme angezeigt werden, sofern die Policen übernommen werden und sich auch die Rechtsform der Firma ändert. Ansonsten kann bei Änderung der Rechtsform der Versicherungsschutz wegen Risikofortfall erlöschen. Der Wechsel einer Person als Betriebsinhabers ist dagegen unproblematisch.  Tipp: Die Versicherungen immer über Änderungen im Betrieb informieren, nur so bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
  • Versicherungsprämie: Nachfolger profitieren von Rabatten. Günstiger wird die Police durch Mehrjahresvertrag oder Nachlass für Innungsmitglieder, eventuelle Rahmenverträge sowie Selbstbehalte. Sie orientiert sich bei großen Betrieben am Umsatz, an der Mitarbeiterzahl oder der Lohn- und Gehaltssumme (LGS). Tipp: Über 100 Gesellschaften bieten betrieblichen Haftpflichtschutz an. Bei richtiger Auswahl lassen sich über 30 Prozent Prämie sparen – und das bei sehr guten Vertragsbedingungen.