Betriebshaftpflicht: Die besten Policen für Gründer

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Betriebshaftpflicht

Diese Versicherung ist für Gründer und Nachfolger der wichtigste gewerbliche Schutz. Für Jungunternehmer im Handwerk bieten die Gesellschaften attraktive Rabatte zu besten Konditionen.

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    Schornsteinfegermeister Holger Hoffmann schützt seine Firma mit einer Betriebshaftpflicht.
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    „Nachfolger und Gründer können in den ersten drei Jahren viel Geld sparen.“ Peter Umkehr, ­Handwerksexperte beim Münchener Verein.
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    „Wenn der Schornstein-feger etwas übersieht und das Haus brennt ab, ­haftet dafür mein Betrieb.“ Holger Hoffmann, ­bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger in Eisleben, Sachsen-Anhalt.
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    „Gerade junge Handwerker müssen beim Versicherungsschutz Priori­täten setzen.“ Bert Heidekamp, ­Versicherungsmakler und Handwerksexperte in Berlin.

Die besten Policen für junge Chefs

Holger Hoffmann aus Eisleben in Sachsen-Anhalt verlässt sich nicht auf sein Glück. Bei seinem Start in die Selbständigkeit vor mehr als einem Jahr hat sich der Schornsteinfegermeister gleich mit einer Betriebshaftpflichtpolice abgesichert. Die Versicherung springt ein, wenn durch Schuld der Firma und ihrer Mitarbeiter andere Menschen zu Schaden kommen. Sie deckt die gesetzliche Haftpflicht ab, die jeden trifft, der anderen einen Schaden zufügt. Er muss dann Schadenersatz leisten – in unbegrenzter Höhe. Die Betriebshaftpflicht übernimmt die Kosten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Handwerker und seine Mitarbeiter sind so während der Arbeitszeit versichert. Die Police wehrt außerdem unberechtigte Ansprüche ab, notfalls auch vor Gericht.

Hoffmann ist täglich mit Rauchgasanalysegeräten und Video-Inspektionskamera in seinem Kehrbezirk unterwegs. „Die Feuerstättenschau sowie Sichtprüfungen auf Brand- und baulichen Schutz sind eine hoheitliche Aufgabe. Wir sind die amtliche Behörde, die kontrolliert, was der Monteur einstellt“, erklärt der Bezirksschornsteinfeger. Das sei eine enorme Verantwortung. „Wenn man etwas übersieht oder im Abnahmeverfahren nicht dokumentiert und das Haus brennt ab, ist man dafür haftbar.“

Das größte Risiko für Schornsteinfeger sei, „dass sie feuergefährliche Situationen der Feuerstätten übersehen oder falsch beurteilen und es zum Totalschaden kommt“, erklärt Werner Fütterer, unabhängiger Sachverständiger für Versicherungen. „Der Schornsteinfeger ist ein Gutachter. Sein Wort gilt beim Kunden.“

Risiken richtig versichern

Daher trifft das Gewerk ein hohes Haftpflichtrisiko, weil Fehler zu folgenschweren Personenschäden führen können. In den modernen Betriebshaftpflichtpolicen sind Personen- und Sachschäden heutzutage meist mit einer Pauschalsumme von drei Millionen Euro, teils sogar mit fünf Millionen Euro abgedeckt.

Für junge Handwerker, die einen Betrieb aufbauen oder übernehmen, ist es wichtig, neue Geschäftsfelder sofort der Versicherung zu melden: Der Schornsteinfeger baut zum Beispiel auch Schornsteine oder der Fleischer betreibt zusätzlich einen Imbiss. Hier muss der Chef die Betriebshaftpflichtpolice entsprechend anpassen.

Die Kosten für die Betriebshaftpflicht richten sich nach Art des Risikos sowie nach der Lohn- oder Gehaltssumme des Betriebs und nach der vereinbarten Leistung im Schadensfall. Schornsteinfegermeister Hoffmann profitiert bei der Signal-Iduna-Versicherung von einem Gründerrabatt und einem Nachlass für Innungsmitglieder. Einige Versicherungen räumen Gründern und Nachfolgern im Handwerk vergünstigte Prämien zu guten Konditionen ein (siehe Tabellen auf Seite 53 und 55). „Junge Unternehmer können so in den ersten drei Jahren viel Geld sparen“, sagt Peter Umkehr, Handwerksexperte beim Münchener Verein. Günstiger wird die Prämie für Jungunternehmer auch durch Mehrjahresverträge und Selbstbeteiligungen. Grundsätzlich sollten sich Handwerker hier im Bereich von 200, 300 oder 500 Euro bewegen. Die Prämienersparnis liegt dann bei zehn Prozent.

Verträge prüfen und anpassen

Nachfolger, die jetzt einen Betrieb übernehmen, müssen sich mit der Firma vertraut machen und die vorhandenen Versicherungsverträge auf Lücken und notwendige Aktualisierung prüfen. Das betrifft zuerst die Betriebsbeschreibung. Denn was hier fehlt, ist in der Police nicht als Risiko abgedeckt. „Haftpflichtversicherungen verfügen über eine automatische Schutzeinrichtung“, erklärt dazu Versicherungsberater Fütterer. „Alle Erweiterungen des beschriebenen Risikos sind vorerst mitversichert. Sie müssen bei der nächsten Prämienerhöhung gemeldet werden.“

Daher sollten gerade junge Handwerker einmal im Jahr ihre gewerblichen Versicherungen mit einem Vermittler oder Berater prüfen und anpassen. Wichtig ist eine realistische Betriebsbeschreibung. „Gerade Neugründer im Handwerk, die einen Betrieb aufbauen und dabei erst einmal vieles ausprobieren, überfrachten die Betriebsbeschreibung“, stellt Handwerksexperte und Versicherungsmakler Bert Heidekamp aus Berlin fest. Die Police wird dann unbezahlbar. Jungunternehmen müssen daher beim Versicherungsschutz Prioritäten setzen.

An zusätzlichen Schutz denken

Priorität hat auch das Firmenbüro eines Handwerksbetriebs. Hier können teure Pannen passieren: ein Brand, ausgelöst durch eine defekte Kaffeemaschine, oder eine Überschwemmung im Büro, weil der Wasserhahn nicht zugedreht war. Handwerksunternehmer, die wie Schornsteinfegermeister Hoffmann einen Büroraum angemietet haben, sollten deshalb in ihrer Haftpflichtpolice auch die Absicherung für Mietsachschäden aufnehmen. Ein weiterer wichtiger Punkt, der im Versicherungsvertrag nicht fehlen darf, sind Vermögensschäden. Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Schornstein, den ein Schornsteinfeger mit falschem Durchmesser gebaut hatte, musste abgerissen und durch einen neuen ersetzt werden. Die finanziellen Einbußen durch die Bauverzögerung stellte der Bauherr dem Handwerker in Rechnung.

Und einen Bonus sollten sich junge Chefs nicht entgehen lassen: Oft kann die private Haftpflichtversicherung für den Unternehmer kostenfrei im Vertrag eingeschlossen werden. Das bieten viele Gesellschaften für Gründer und Nachfolger an. In Hoffmanns Police sind Risiken aus seiner ehrenamtlichen Tätigkeit versichert: als Mitglied der freiwilligen Feuerwehr und Katastrophenhelfer beim Technischen Hilfswerk profitiert der Schornsteinfeger von dem zusätzlichen Versicherungsschutz.