Berufsanerkennung: So läuft das Verfahren ab

Hier finden Sie Informationen zu den geregelten Anerkennungsverfahren in Deutschland - so wie es jetzt abläuft. Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zum Anerkennungsgesetz beschlossen. In den nächsten Monaten wird darüber in Bundestag und Bundesrat abgestimmt. Danach könnte sich sich das Anerkennungsverfahren ändern. Abschlüsse aus EU- und anderen Ländern werden durch das neue Gesetz in Deutschland besser anerkannt. Für das Handwerk könnte es einfacher werden, qualifiziertes Personal zu finden.

Kontaktaufnahme mit der zuständigen Stelle

 

Der erste Schritt ist die Kontaktaufnahme mit der zuständigen Stelle, die für Ihren Abschluss zuständig ist. Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen für einen Anerkennungsantrag erfüllt sein müssen und welche Nachweise Sie einreichen müssen. Im Idealfall erhalten Sie ein Antragsformular und ein Merkblatt zum Verfahren..

 

Bewertung durch die Anerkennungsstelle

 

Wenn Ihr Antrag mit allen geforderten Nachweisen eingereicht wurde, prüfen und bewerten die zuständigen Stellen Ihre ausländische Ausbildung – bei manchen Berufen auch Ihre Berufserfahrungen. Ziel ist eine Einstufung im Vergleich mit einer möglichst ähnlichen deutschen Qualifikation. In reglementierten Berufen muss die „Gleichwertigkeit“ nachgewiesen werden.

 

Ergebnisse der Anerkennungsverfahren

 

Positiver Bescheid: Wenn Ihre Ausbildung als „gleichwertig“ eingestuft wird, erhalten Sie einen positiven Bescheid, der die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses mit einem vergleichbaren deutschen Abschluss bestätigt.

 

Negativer Bescheid: Wenn deutsche Ausbildungsstandards nicht erreicht sind, wird der Antrag abgelehnt. Zu einem negativen Bescheid führen z.B. eine weit kürzere Ausbildungsdauer oder große Unterschiede bei den Ausbildungsinhalten.

 

Teilanerkennung: In reglementierten Berufen haben v.a. EU-Bürger/innen auch im Fall von Defiziten die Möglichkeit, eine „Teilanerkennung“ zu erreichen. Dies bedeutet, dass Sie fehlende Kenntnisse durch eine Eignungsprüfung oder eine Anpassungsmaßnahme, die oft die Form eines Praktikums hat, nachweisen können. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Prüfung oder der Anpassungszeit wird eine volle Anerkennung erreicht. Diese wird durch einen Bescheid bestätigt.

 

Welche Dokumente müssen mit dem Antrag auf Anerkennung eingereicht werden?

 

Die Zeugnisse müssen im Original oder als amtlich beglaubigte Kopien vorgelegt werden. Amtliche Beglaubigungen für Kopien erhalten Sie im Rathaus oder bei anderen Behörden. Einige Anerkennungsstellen akzeptieren die Vorlage der Originale bei Antragstellung, damit die Kosten für die Beglaubigung entfallen können.

Zudem brauchen Sie eine Übersetzung Ihrer Zeugnisse, die von einem in Deutschland amtlich vereidigten Übersetzer stammen muss. Originalzeugnisse in Englisch oder Französisch werden von einigen Stellen ohne Übersetzung akzeptiert.

Weitere Dokumente, die Anerkennungsstellen oft verlangen sind:

•Lebenslauf

•Fächeraufstellungen und Notenlisten der Ausbildung

•Arbeitszeugnisse und Arbeitsbücher

•Spätaussiedler-Bescheinigung

•Nachweis über eine EU-Staatsbürgerschaft

•Meldebescheinigung

•z.T. Nachweis über Aufenthaltsstatus und Arbeitserlaubnis

•Heiratsurkunde (bei Namensänderung)

 

Wofür kann ich einen Anerkennungsbescheid nutzen?

 

Ein formaler Bescheid oder eine informelle Bescheinigung einer Anerkennungsstelle ist für Sie insbesondere bei Bewerbungen nützlich. Deutsche Arbeitgeber/innen erhalten so eine Information darüber, wie Ihr Abschluss im Verhältnis zu einer deutschen Qualifikation einzuschätzen ist. In den gesetzlich geregelten Reglementierten Berufen ist eine berufliche Tätigkeit teilweise nur mit einer Anerkennung möglich.

Wenn Sie sich in einem zulassungspflichtigen Handwerk selbständig machen wollen, benötigen Sie eine Meisteranerkennung.

Zuständige Stellen     

In Deutschland sind die einzelnen Bundesländer für die Durchführung von Anerkennungsverfahren zuständig. In jedem Bundesland existieren verschiedene Anerkennungsstellen für die jeweiligen Abschlüsse und Berufe. Welche Stelle für Sie zuständig ist, hängt ab von Ihrem Abschluss und von Ihrem Wohnort bzw. vom Bundesland, in welchem der Beruf ausgeübt werden soll.

 

Für Handwerksberufe sind die Handwerkskammern zuständig

Für industriell-technische und kaufmännische Berufe sind die IHKs zuständig

Für nicht reglementierte Hochschulabschlüsse sind die Wissenschaftsministerien zuständig     

Für Ingenieure sind in der Regel die Regierungspräsidien zuständig

Für schulische Abschlüsse sind die Regierungspräsidien zuständig

 

Weitere Infos: www.berufliche-anerkennung.de