- Checkliste Beraterprotokolle sicher aufsetzen

Seit dem vergangenen Jahr sind Anlageberater gesetzlich verpflichtet, Beratungsprotokolle anzufertigen, sobald es im Gespräch mit ihren Kunden um Wertpapiere geht. Was oft als lästige Pflicht abgetan wird, nutzen manche Berater aus, um sich einseitig abzusichern. Wo die Fallen lauern.

- Checkliste

Beraterprotokolle sicher aufsetzen

Kenntnisstand. Gleich zu Beginn der Anlageberatung steht die Frage, wie viel man eigentlich von Wertpapiergeschäften versteht. Hier können sich Anlageberater von jeder Aufklärung freikaufen, wenn der Kunde nur angibt, er wisse bereits alles. Der Berater ist aufgefordert, die Eigenarten und Risiken jeder einzelnen Anlageart zu erklären.
Experten raten: Nur solche Anlageformen als bekannt angeben, die man tatsächlich durchschaut. Und sich nicht zum Profi stempeln lassen.

Risikoneigung. Gut überlegt sollte die Antwort auf die Frage nach der persönlichen Risikobereitschaft ausfallen. Hier drängt manch ein Berater darauf, Kunden sollten sich als „spekulativ“ einschätzen - nur dann komme der Kauf von Einzelaktien infrage.
Experten raten: Niemand sollte sich hier von fadenscheinigen Argumenten blenden und in eine Hochrisikoklasse eingruppieren lassen.

Informationsverzicht. In den Vordrucken für das Beratungsprotokoll finden sich oft Formfelder, durch die der Kunde per Kreuzchen angibt, auf „weitere Informationen“ zu verzichten.
Vorsicht: Wenn es nämlich um die Frage geht, was der Berater am Produktverkauf mitverdient, sollten Kunden hartnäckig bleiben. Provisionen sind in-zwischen sämtlich offenzulegen. Und ein Kosten-vergleich verrät viel darüber, warum ein Berater ein Produkt empfiehlt.

Unterschrift. Im Gesetz ist geregelt, dass der Berater das Protokoll zu unterschreiben hat - nicht der Kunde. Denn das Gegenzeichnen des Kunden verändert die Aussagekraft des Protokolls.
Vorsicht: Per Kundensignatur wird aus dem Protokoll, das eigentlich Anleger vor Fehlberatung schützen soll, auf einmal eine Art Haftungsfreizeichnung für den Berater.