Beraterhonorare: Gründer dürfen Vorsteuer abziehen

Beim Vorsteuerabzug zeigt sich der Fiskus notorisch kritisch. Das Finanzgericht Düsseldorf hatte einen Fall zu entscheiden, bei dem es um Aufwendungen für einen Expertenrat zu einer Gründung ging.

Ein Großteil der Gründer unterschätzt seinen Finanzbedarf und veranschlagt im Businessplan deutlich zu wenig. - © © fotodo - Fotolia.com

Im Streitfall wollte ein Handwerker mit der Montage von Bauelementen in der Rechtsform der Ein-Mann-GmbH den Schritt in die Selbstständigkeit wagen. In Kooperation mit einem Unternehmensberater erstellte er wie üblich einen Businessplan.

Das Duo stellte dabei allerdings fest, dass die Ertragsaussichten für eine erfolgreiche Gründung nicht ausreichten. Also entschied sich der Handwerker gegen die Gründung. Die Kosten für die Beratung des Experten allerdings sind ihm natürlich dennoch entstanden. Den Vorsteuerabzug aus der Rechnung des Experten wollte er entsprechend geltend machen.

Finanzgericht akzeptiert Vorsteuerabzug

Das Finanzamt lehnte ab. Das Finanzgericht Düsseldorf zeigte sich jetzt aber großzügiger (Az: 1 K 1523/14 U). Die Richter ließen den Vorsteuerabzug zu, weil der Handwerker ernsthaft vorhatte, eine GmbH zu gründen.