Benzinkosten: Bei fehlenden Belegen schätzen

Das Frühjahr ist die Saison der Jahresabschlüsse. Häufig fällt erst jetzt auf, dass einige Belege schlicht verloren sind. Ist dies der Fall, können Unternehmer die Kosten jedoch einfach schätzen.

Wenn der Tankbeleg in den Unterlagen fehlt, können Unternehmer schätzen - © Sandor Jackal - Fotolia

Einkommensteuerliche Schätzung

Schon in einem Urteil aus den 90er Jahren stellte der Bundesfinanzhof klar (Az: VI R 113/88), dass Kfz-Kosten auch geschätzt werden können. Voraussetzung dabei: Es muss nur dargelegt werden wie viele Kilometer zurückgelegt wurden. Weil in der Praxis immer wieder Belege verloren gehen, können zumindestens die (erheblichen) Benzinkosten anhand einer Schätzung steuermindernd angesetzt werden.

Diese Daten brauchen Sie
Dafür benötigen Sie lediglich den vom Hersteller des Fahrzeugs angegeben Durchschnittsverbrauch, den durchschnittlichen Kraftstoffpreis als auch die gefahrenen Kilometer.

Der Durchschnittsverbrauch ergibt sich häufig aus der Bedienungsanleitung des Fahrzeuges. Die tatsächlich gefahrenen Kilometer können beispielsweise aufgrund der Differenzrechnung von Werkstattrechnungen ermittelt werden, da hier regelmäßig die Kilometerstände aufgeführt sind.

Den durchschnittlichen Kraftstoffpreis erhalten Sie vom Statistischen Bundesamt. Aktuell wurde bekannt gegeben: Für 2012 kostete Benzin 164,5 Cent und Diesel 148,9 Cent pro Liter im Jahresdurchschnitt.

Berechnungsformel
Wenn daher das Berzin-Fahrzeug 12 Liter auf 100 km verbraucht und insgesamt 15.000 km in 2012 gefahren wurde, ergibt sich folgende Berechnungsformel:

15.000 km : 100 km x 12 Liter x 164,5 € = 2.961 €

Leider kein Vorsteuerabzug

Wohlgemerkt gilt die Schätzung nur für Einkommensteuerzwecke. Dies bedeutet: Der im Schätzungswege ermittelte Betrag kann zwar die Einkommensteuer mindern und als Betriebsausgaben abgesetzt werden, er berechtigt jedoch nicht zum Vorsteuerabzug. Hierfür ist regelmäßig ein ordnungsgemäßer Beleg erforderlich.