Beitragssenkung bei Sozialversicherungen

Die günstige Beschäftigungs- und Lohnentwicklung beschert der Sozialversicherung üppige Einnahmen. Da die durchschnittlichen Bruttolöhne und -gehälter steigen, machen die meisten Zweige der gesetzlichen Sozialversicherung Überschüsse. Die Rentenversicherung kann deshalb ihren Beitragssatz senken.

Bei der Rentenversicherung wird der Beitragssatz zum 1. Januar 2012 von 19,9 auf 19,6 Prozent sinken. Da das Polster aus der sogenannten Nachhaltigkeitsrücklage mit 25 Milliarden zu groß ist, ist die Bundesregierung qua Gesetz dazu verpflichtet, die Beiträge zu senken. Ein niedrigerer Beitragssatz nutzt auch den Rentnern – laut Rentenformel steigen die Altersbezüge in dem Umfang, wie der Beitragssatz sinkt.

Besser Verdiener müssen mehr bezahlen

Allerdings kommen 2012 nicht alle Beitragszahler in den Genuss niedrigerer Abgaben. Wer gut verdient, muss aufgrund höherer Bemessungsgrenzen – bis zu diesen Werten wird das Einkommen mit Sozialbeiträgen belegt – mehr bezahlen. Der Höchstbeitrag steigt zum 1. Januar nächsten Jahres aber eher moderat, in Westdeutschland um maximal 26 Euro und in Ostdeutschland um 5 Euro pro Monat.

Krankenversicherung muss Defizit tilgen

Bei der Krankenversicherung rechnet das Bundesgesundheitsministerium in diesem Jahr zwar mit einem Überschuss von 4,4 Milliarden Euro. Die Beitragssätze können aber dennoch nicht gesenkt werden, weil die gesetzliche Krankenversicherung verschiedene Reserven bilden und noch ein Defizit aus dem Jahr 2009 tilgen muss.

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