Künstlersozialkasse: Wann die Abgabe droht

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Beauftragen Handwerker selbstständige Kreative für Werbeflyer und Co., hält die Künstlersozialkasse schnell die Hand auf und verlangt eine Abgabe von aktuell 5,2 Prozent. Welche Leistungen der Kreativen abgabepflichtig sind.

Künstlersozialkasse
Nehmen Handwerksunternehmen künstlerische beziehungsweise publizistische Leistungen von Freiberuflern und Selbstständigen in Anspruch, müssen sie auf das Honorar die Künstlersozialabgabe entrichten. - © Rawpixel - Fotolia.com

Zur Kasse, bitte!

Werbeflyer. Die kreative Gestaltung des Grafikers oder Texters unterliegt der Beitragspflicht.

Werbefotografie. Wie das Urteil des Bundes­sozialgerichts (Az. B 3 KS 1 / 10 R) bestätigt, ist nicht zwischen der handwerklichen Ausführung und dem kreativen Part zu unterscheiden. Die Vergütung selbstständiger Werbefotografen unterliegt der Künstlersozialabgabe.

Homepage. Falls ein externer Grafiker mit der Gestaltung der eigenen Website beauftragt wird, fällt der Beitrag an. Bisher Ausnahme: Es handelt sich um einen einmaligen Auftrag.

Kundenzeitschrift. Kundenmagazin, Mitarbeiterzeitschrift oder Pressemitteilung: Aufträge an selbstständige Journalisten und Layouter unterliegen zumeist der Beitragspflicht.

Firmenevent. Ein selbstständiger Moderator, ­Animateur, Gaukler oder Entertainer unterliegt in der Regel der Künstlersozialabgabe.