Bauverträge werden vergleichsweise häufig frühzeitig gekündigt - zum Ärger aller Beteiligten. Wie Sie erbrachte Leistungen anteilsmäßig auch bei unfertigen Bauvorhaben abrechnen können.
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Abnahmeprotokoll: Mehr Erfolg beim Kunden(PDF, 82,11 kB)
Stressfrei abwickeln
Bei frühzeitig gekündigten Bauverträgen stellt sich die Frage: In welchem Rahmen hat der Handwerksunternehmer ein Nacherfüllungsrecht bei Mängeln? Johannes Jochem, Fachanwalt in Wiesbaden und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein, erklärt dazu: „Ist ein teilweiser Rückbau erforderlich, besteht ein Recht auf Nachbesserung.“ Der Bau ist dagegen mangelfrei, wenn er ohne zusätzliche und ungeplante Maßnahmen einfach weitergehen kann.
Tipp: Grundsätzlich hat auch beim unfertigen Bau eine Abnahme zu erfolgen. Dies ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass die erbrachten Leistungen anteilsmäßig abgerechnet werden können.