Bau: Mängel sofort beseitigen
Handwerker im Bau und Ausbau kennen das Gewährleistungsrecht. Dennoch zögern manche nach Mängelrügen, zügig nachzubessern. Das kann teuer werden, warnt der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin.
Mit der förmlichen Bauabnahme beginnt die Gewährleistungsfrist. Kommt es innerhalb
dieser Frist zu einem Mangel, haben Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung. Der
Auftraggeber muss den Mangel nennen und dessen Beseitigung innerhalb einer bestimmten
Frist verlangen, erinnert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
"Mängelrügen umgehend aufgreifen"
Lässt der Bauunternehmer die Frist allerdings verstreichen, hat der Auftraggeber
das Recht, ein anderes Unternehmen mit der Mängelbeseitigung zu beauftragen. Die
ursprüngliche Firma muss dann die Kosten der Mängelbeseitigung tragen. Das führt dann
häufig zu Auseinandersetzungen.
„Im eigenen Interesse sollten Bau- und Handwerksfirmen diese vermeiden und Mängelrügen möglichst umgehend aufgreifen“, so der DAV.
Mustervorlagen für Baubetriebe
Im Downlaodbereich von handwerk-magazin.de stehen eine ganze Reihe von Musterbriefen
für Bauunternehmer bereit. Von der Auftragsbestätigung bis zur Fertigstellungsmitteilung. Geben Sie einfach das Schlagwort "Bauvorhaben" in die Download-Suchmaske ein.