Basisschutz für Betriebe

Betriebshaftpflicht - Das Handwerk meldet steigende Gründerzahlen. Junge Unternehmer sollten existenzbedrohende Risiken für den eigenen Betrieb absichern. Für Gründer im Handwerk bieten Versicherer attraktive Rabatte an.

„Die Zahl der Schäden geht zwar zurück, die durchschnittliche Schadenhöhe steigt aber."Klaus Sticker, Vorstandsmitglied Signal Iduna Gruppe Dortmund/Hamburg, zu den Schäden in der Betriebshaftpflicht. - © Sticker

Basisschutz für Betriebe

Katja Nägler hat ihre Nische gefunden. Sie ist mobile Friseurmeisterin in Leipzig und in der ganzen Messestadt unterwegs. Überwiegend junge Mütter mit Kindern fordern Nägler an, weil sie sich und ihrem Nachwuchs lieber in der gewohnten Umgebung die Haare waschen und schneiden lassen. In der Wohnung der Kundinnen kann auch mal was passieren: zum Beispiel Wasser- oder Farbflecken auf dem neuen Teppichboden. „Für Schäden in der Wohnung meiner Kunden brauchte ich meine Betriebshaftpflicht noch nicht in Anspruch zu nehmen“, sagt die 27-jährige Meisterin, die vor anderthalb Jahren in die Selbständigkeit startete.

Vor dem Start abschließen

Gerade für Gründer im Handwerk ist es wichtig, dass sie ihre junge berufliche Existenz schützen. Die Betriebshaftpflichtversicherung gehört dabei für den jungen Unternehmer an die erste Stelle. Denn wer anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, ist gesetzlich zum Schadenersatz verpflichtet – und das in unbegrenzter Höhe. Eine betriebliche Haftpflichtversicherung deckt das finanzielle Risiko für Jungunternehmer ab. „Noch bevor ein Gründer überhaut richtig tätig wird, ist der Abschluss einer Betriebshaftpflicht notwendig“, rät Jens Stilbauer vom Versicherungsmakler Hoesch & Partner aus Frankfurt.

Denn Schadenersatz kann für einen Jungunternehmer teuer werden. „In der Betriebshaftpflicht ist zu beobachten, dass die Zahl der Schäden zwar zurückgeht, die durchschnittliche Schadenhöhe aber steigt“, sagt Klaus Sticker, Vorstandsmitglied der Signal Iduna Gruppe. Anders als der Name der Police vermuten lässt, ist der Abschluss der Versicherung aber freiwillig. Achten sollte man besonders auf einen ausreichenden Versicherungsschutz, die passenden Deckungssummen und die jeweiligen Rabatte, die die Gesellschafter für Existenzgründer anbieten (siehe Tabelle Seite 68). Für den betrieblichen Schutz gilt: Nicht von der Stange kaufen, sondern einen passgenauen Versicherungsschutz vereinbaren. Wer aus Zeitmangel zur Paketlösung greift, kann eine Versicherungslücke haben, die gefährlich werden kann, wenn bestimmte Risiken in der Police nicht abgesichert sind. Daher ist Beratung für Existenzgründer wichtig: Diese können Jungunternehmer vor allem von unabhängigen Versicherungsberatern oder spezialisierten Versicherungsmaklern erhalten. Außerdem helfen die Experten auch im Schadensfall weiter.

Rabatte bis zu einem Drittel

Die Gesellschaften bieten für Gründer verschiedene Laufzeiten in der Betriebshaftpflicht an: Mit Fünf-Jahres-Verträgen machen Existenzgründer nichts falsch. „Es hat keinen Sinn, jedes Jahr wieder den billigsten Anbieter zu suchen. Im Zweifel gibt es immer einen günstigeren Anbieter als den, den man gerade hat“, sagt der unabhängige Versicherungsberater Werner Fütterer. Durch das ständige Wechseln könne es außerdem zu Überschneidungen oder auch zu deckungsfreien Bereichen kommen.

Für Gründer aus dem Handwerk sind bei vielen Versicherungen Prämiennachlässe bis zu einem Drittel möglich. Die Gesellschaften unterscheiden bei ihren Angeboten aber nach Gewerken. „Die Haftpflicht-Prämien für Malerbetriebe sind deutlich niedriger als für Gas-Wasser-Installateure“, stellt Fütterer klar. Die großen Preisunterschiede für verschiedene Branchen erklärt der Haftpflichtspezialist aus der unterschiedlichen Schadenserfahrung der Gesellschaften.

Wichtig ist bei der Basispolice, dass die Deckungssummen für Sach- und Personen- sowie Bearbeitungsschäden stimmen (siehe Checkliste). Experten raten Handwerkern die Summe für Bearbeitungsschäden hoch genug anzusetzen. „Wer nur in Privathaushalten arbeitet, braucht je nach Kundenkreis einen Schutz von einer Million Euro. Wer aber die Klimaanlage in der Deutschen Bank installiert, muss eine höhere Deckung vereinbaren“, rät Versicherungsmakler Stilbauer.

Ein weiterer Aspekt ist der Schutz für den Betrieb bei Umweltschäden: Malerbetriebe, die zum Beispiel häufig mit größeren Mengen brennbarer, giftiger oder wassergefährlicher Stoffe arbeiten, sollten prüfen, ob ihre Bestände über die Betriebshaftpflicht abgesichert sind.

Katja Nägler ist derzeit mit ihrer Betriebshaftpflichtversicherung gut gegen Schäden abgesichert. Wenn sich die Friseurmeisterin aber mit einem eigenen Salon selbständig macht, muss ihre Betriebshaftpflicht den neuen Bedingungen angepasst werden.

cornelia.hefer@handwerk-magazin.de