Außenprüfung: Zusammenlegen spart Zeit

Steht eine Lohnsteueraußenprüfung vom Finanzamt an? Dann können Sie die Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung gleich mit durchführen. Das ist durch eine Gesetzesänderung seit 2010 möglich.

Vorteil: Die gemeinsame Betriebsprüfung erspart Ihnen Zeit. Denn die Prüfinhalte von Finanzamt und Rentenversicherung stimmen weitgehend überein. Die Unterlagen müssen daher nur einmal herausgesucht werden.

Die zeitgleiche Betriebsprüfung können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung wie auch bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen. Sie sollten den Antrag jedoch stellen, sobald Ihnen die Prüfankündigung einer der beiden Behörden vorliegt. Für die Antragsbearbeitung werden vier Wochen veranschlagt.

Die „normale Betriebsprüfung“ ist von der Änderung jedoch nicht betroffen. Nur die Lohnsteueraußenprüfung kann mit der Betriebsprüfung der Rentenversicherung zusammengelegt werden.

Tipp: Die wichtigsten Punkte, wie Sie sich optimal auf eine Betriebsprüfung vorbereiten, haben wir in einer Checkliste zum downloaden zusammengefasst.

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