⇨ Checkliste Anlageberatung Auf Fallen achten

Anlageberater sind gesetzlich verpflichtet, Beratungsprotokolle anzufertigen, sobald es um Wertpapiere geht. Was Sie beachten sollten.

Auf Fallen achten

Kenntnisstand. Der Berater ist aufgefordert, dem Kunden die Eigenarten, Chancen und Risiken jeder einzelnen Anlageart zu erklären. Experten raten: Nur solche Anlageformen als bekannt angeben, die man tatsächlich durchschaut.

Risikoneigung. Gut überlegt sollte die Antwort auf die Frage nach der persönlichen Risikobereitschaft ausfallen. Hier drängen manche Berater darauf, Kunden sollten sich als „spekulativ“ einschätzen - nur dann komme der Kauf von Einzelaktien infrage. Experten raten: Niemand sollte sich in eine Hochrisikoklasse eingruppieren lassen.

Informationsverzicht. In den Vordrucken für das Beratungsprotokoll finden sich manchmal Formfelder, durch die der Kunde per Kreuzchen angibt, auf „weitere Informationen“ zu verzichten. Vorsicht: Kunden sollten nachfragen, was der Berater am Produktverkauf mitverdient. Provisionen müssen offengelegen werden. Ein Kostenvergleich verrät oft, warum ein Berater ein Produkt empfiehlt.

Unterschrift. Im Gesetz ist geregelt, dass der Anlageberater das Beratungsprotokoll zu unterschreiben hat – nicht der Kunde. Vorsicht: Per Kundensignatur wird aus dem Protokoll, das eigentlich Anleger vor Fehlberatung schützen soll, auf einmal eine Art Haftungsfreizeichnung für den Berater.