Lkw-Maut Auch Handwerkerfahrzeuge müssen zahlen

Seit Anfang Juli gilt die Lkw-Maut auch auf allen Bundesstraßen. Zahlen müssen Lkw ab 7,5 Tonnen. Doch Vorsicht: Auch leichtere Fahrzeuge fallen unter die Mautpflicht, wenn sie zusammen mit einem Anhänger die Gewichtsmarke überschreiten.

Die Lkw-Maut gilt seit Juli 2018 auch auf allen Bundesstraßen. - © adobeStock Christian Schwier

In Deutschland gilt die Mautpflicht für Fahrzeuge und Fahrzeugzüge mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) ab 7,5 Tonnen seit Juli 2018 neben den Autobahnen auf dem gesamten Bundesstraßennetz. Auch Handwerksbetriebe mit entsprechenden Fahrzeugen unterliegen der Pflicht zur Entrichtung der streckenabhängigen Maut. Wichtig: Die Mautpflicht beginnt bei Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen "ab 7,5 Tonnen" zulässigem Gesamtgewicht und nicht wie mitunter verbreitet "über 7,5 Tonnen".


Entscheidend ist das Gewicht des kompletten Fahrzeugzuges, das bedeutet, auch ein leichteres Zugfahrzeug kann in Kombination mit einem Anhänger schnell über der 7,5-Tonnen-Marke liegen. Das dürfte etliche Handwerksbetriebe betreffen. „Wer glaubt, die Ausweitung der LKW-Maut auf 52.000 km Bundesstraßen würde zu keiner Kostenbelastung für unsere Unternehmen führen, der irrt", erklärte denn auch der Vorsitzende der Bundesvereinigung Bauwirtschaft Karl-Heinz Schneider. Wer zusätzlich noch daran glaube, dass die deutschen Bauunternehmer diese enorme Mehrbelastung wegstecken könnten, der irre erneut. Baupreise seien Kalkulationspreise, in die auch diese neue Kostenart einfließen werde.

Hier alles Wichtige zur Ausdehnung der Lkw-Maut:

Sind Handwerker betroffen?

Fahrzeuge der genannten Gewichtsklasse sind mautpflichtig, wenn ihre überwiegende Zweckbestimmung auf den Güterkraftverkehr ausgerichtet ist oder sie konkret für den Gütertransport verwendet werden. Dies trifft für einen Großteil der im Handwerk genutzten Fahrzeuge dieser Gewichtsklasse zu. Umfasste das mautpflichtige Streckennetz bislang rund 12.800 km Bundesautobahnen und rund 2.300 km autobahnähnliche Bundesstraßen, sind es nun rund 40.000 km umfassende Bundesstraßen. Die Betroffenheit des Handwerks wird dadurch deutlich zunehmen, da bedingt durch das ausgedehntere Mautnetz auch vermehrt regional tätige Betriebe mautpflichtig werden.

Was gilt bei kurzen Strecken auf Bundesstraßen?

Zwar sind auch alle innerstädtischen Bundesstraßen jetzt mautpflichtig. Die Mautpflicht tritt aber erst für Streckenabschnitte von mehr als 100 m ein, so dass kürzere Abschnitte (z.B. zur Querung) mautfrei bleiben, sowohl inner- wie außerörtlich.

Welche Fahrzeuge sind von der Maut befreit?

Fahrzeuge, die ausschließlich im Straßenerhaltungs- und -instandsetzungsdienst und zur Straßenreinigung eingesetzt werden und auch als solche erkennbar sind (gilt auch für Kraftfahrzeuge privater Unternehmen, die im Auftrag der öffentlichen Hand zu diesen Zwecken Fahrten durchführen). Auch Fahrten im Zuge des (von der zuständigen Behörde beauftragten) Winterdienstes sind in aller Regel in der Ausnahme des Straßenunterhalteungsdienstes inbegriffen.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen , zum Beispiel Kranfahrzeuge, Kanalreinigungsfahrzeuge und Betonpumpen (nicht Betonmischer) - maßgeblich ist jeweils die Eintragung in den Kraftfahrzeugpapieren. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die auch Güter befördern können, sind im „beladenen” Zustand mautpflichtig, zum Beispiel Reinigungsfahrzeuge, die einen Tank für Reinigungsrückstände besitzen. Die Leerfahrten sind auch bei diesen Fahrzeugen mautfrei.

Wie hoch sind die Mautgebühren?

Die Mauthöhe wird unter Berücksichtigung von Wegstrecke, Achszahl und Emissionsklasse festgelegt. Infos dazu gibt es bei Toll-Collect .

Welche Bezahlmöglichkeiten gibt es?

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten zur Bezahlung.

Automatische Einbuchung über die On-Board Unit (OBU)
Die Maut kann am einfachsten über die On-Board Unit (OBU) entrichtet werden. Jeder Kunde kann sich das Gerät in sein Fahrzeug einbauen lassen. Die OBU, auch Fahrzeuggerät genannt, wird fest in das Fahrzeug verbaut. Bei jedem Starten des Fahrzeugs schaltet sich die OBU automatisch an und sendet in regelmäßigen Abständen zeitversetzt Fahrtdaten und die für die Mautberechnung notwendigen Fahrzeugmerkmale an das Toll Collect-Rechenzentrum. Dort wird die Gebühr zentral berechnet. Die Unternehmen erhalten monatlich eine Mautaufstellung.

Manuelle Einbuchung (über Internet oder Terminals)
Das manuelle Einbuchungssystem bietet die Möglichkeit, sich wie online im Internet einzubuchen: Die manuelle Einbuchung kann auch an Terminals an Fernstraßen erfolgen. Seit 2018 ist die manuelle Einbuchung auch über eine App auf mobilen Endgeräten, wie Smartphone und Tablet möglich. Grundsätzlich ist bei manuellen Einbuchungsverfahren die Maut immer vor Antritt der Fahrt zu bezahlen. Bei Abweichungen von der gebuchten Strecke ist eine Teilstornierung durchzuführen und die geänderte Strecke neu einzubuchen. Die Strecken können bis zu 24 Stunden im Voraus gebucht werden.