Attraktive Betriebsrente

Betriebliche Altersvorsorge | Die Betriebsrente gewinnt zunehmend an Bedeutung – für den Chef und die Mitarbeiter. Was Arbeitgeber wissen sollten, wenn sie sich auf diese Vor-sorgevariante einlassen.

Attraktive Betriebsrente

Sparen fürs Alter ist Thomas Jentzsch, 48 Jahre, wichtig. „Jeder muss was für die Rente tun“, ist der Geschäftsführer des Elektrobetriebs E.B.A. GmbH in Artern, Thüringen, überzeugt. Jentzsch bezieht diese Aussage allerdings nicht nur auf sich, sondern sieht sich auch in der Verantwortung für seine 35 Mitarbeiter. Für ihn als Arbeitgeber ist es selbstverständlich, seinen Angestellten eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) anzubieten und sie regelmäßig über Möglichkeiten und Angebote zu informieren.

Umfassend beraten lassen

Bevor Jentzsch das komplexe Thema betriebliche Altersvorsorge angepackt hat, ließ er sich von einem externen Finanzdienstleister umfassend beraten. Heute profitieren von dem bAV-Angebot der E.B.A. GmbH insgesamt 19 Mitarbeiter – inklusive Jentzsch selbst, dem als Geschäftsführer bestimmte Vorsorgeleistungen zugesichert wurden. Zehn Arbeitnehmer erhalten eine arbeitgeberfinanzierte Vorsorgeleistung, neun weitere haben sich für die Entgeltumwandlung entschieden. Sie ist gerade für Geringverdiener attraktiv, da der Gesetzgeber diese Beiträge sowohl für den Chef als auch für die Mitarbeiter sozialabgaben- und steuerfrei gestellt hat.

16 Mitarbeiter der E.B.A. nehmen das Angebot ihres Arbeitgebers zur Altersvorsorge nicht wahr. Der Grund dafür ist einfach: „Unser Betrieb liegt im Osten. Hier denken die Leute über jeden Euro nach, den sie ausgeben“, erklärt Jentzsch die Haltung seiner Angestellten.

Um die teilweise schwierigen Einzelheiten der bAV für den Elektrobetrieb hat sich die Conrad Berger, Beratungsgesellschaft für Finanzdienstleistungen mbH, gekümmert. „Das Angebot der Entgeltumwandlung sollte ein Arbeitgeber auf jeden Fall wahrnehmen. Aufgrund der Sozialabgabenfreiheit auf diese Beiträge sparen Arbeitgeber und Mitarbeiter jeweils 20 Prozent“, erklärt Conrad Berger. Für den Mitarbeiter, der 50 Euro monatlich umwandelt, gibt es weitere Vorteile: „Für den Arbeitnehmer kommen je nach Steuerklasse 20 bis 40 Prozent dazu, weil die Beiträge ja steuerfrei sind. Das sind netto 20 bis 30 Euro für den Mitarbeiter, die dann in die Pensionskasse eingezahlt werden“, rechnet Berger vor.

Die Altersvorsorge der E.B.A.-Mitarbeiter fließt in die Pensionskasse eines Versicherungsunternehmens. Der ostdeutsche Elektrobetrieb hat sich für das Angebot „Pro-bAV“ der Axa entschieden. „Der Arbeitgeber gibt in diesem Fall, was sein gutes Recht ist, eine Linie vor. Vorsorge-Verträge neuer Mitarbeiter müssen auf die Axa-Pensionskasse übertragen werden“, erklärt Berger. Der Vorteil für die E.B.A. GmbH: Alle bAV-Policen inklusive Verwaltung und aktuelle Berechnungen sind damit in einer Hand. Das reduziert den Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber. Bei Entgeltumwandlung zahlt der Elektrobetrieb seinen Mitarbeitern zusätzlich einen Zuschuss von 15 Prozent. Bei 50 Euro im Monat, die ein Mitarbeiter von seinem Gehalt für die Betriebsrente zurücklegt, bekommt er noch mal 7,50 Euro vom Arbeitgeber dazu. Insgesamt werden dann 57,50 Euro für die Altersvorsorge des jeweiligen Mitarbeiters zurückgelegt – bei einem Eigenaufwand zwischen 20 und 30 Euro.

An alle Aspekte denken

Anders sieht es dagegen bei der arbeitgeberfinanzierten Zulage für die betriebliche Altersvorsorge aus. Die Beiträge, die die E.B.A. GmbH hier leitenden Mitarbeitern, Bauleitern und Monteuren zuschießt, reichen von 210 Euro monatlich über 101 Euro bis zu 51 Euro. Betriebswirtschaftlich oder steuerlich rechnet sich diese Ausgabe für den Arbeitgeber erst mal nicht. „Das Unternehmen geht hier für seine Angestellten in Vorleistung. Das ist ein Instrument zur Mitarbeiterbindung, eine reine Good-Will-Aktion“, erklärt Berater Berger.

Der Elektrobetrieb E.B.A. ist im Handwerk keine Ausnahme mehr. Laut einer Umfrage des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) 2006 unter 6900 Betrieben gaben 49,3 Prozent der Befragten an, ihren Mitarbeitern die Chance einer betrieblichen Altersvorsorge anzubieten. „Dabei ist die zusätzliche Leistung des Arbeitgebers im westdeutschen Handwerk (54,4 Prozent) stärker ausgeprägt als in Ostdeutschland (40,9 Prozent)“, fasst die ZDH-Studie die Ergebnisse zusammen.

Bei der Finanzierung durch den Arbeitnehmer dominiert die Entgeltumwandlung. In 46,3 Prozent der Handwerksbetriebe, die ihren Mitarbeitern die bAV anbieten, wird darauf zurückgegriffen, berichtet der Wirtschaftsverband. Bei den Argumenten für die Betriebsrente stellen die Unternehmer den gesetzlichen Anspruch der Arbeitnehmer und die Kostensenkung (Befreiung von Sozialabgaben) in den Vordergrund. Als Hauptargumente gegen die bAV führten die Befragten „das mangelnde Interesse ihrer Mitarbeiter“ und „die schlechte wirtschaftliche Lage 2006“ an.

Für die positive Entwicklung der betrieblichen Altersvorsorge im Handwerk nennt Jörg Hagedorn, ZDH-Abteilungsleiter Soziale Sicherung, ebenfalls die Möglichkeit der steuer- und beitragsfreien Entgeltumwandlung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie die wieder anziehende Konjunktur. Dass die Beitragsfreiheit auch nach 2008 unbefristet bestehen bleibt, wofür sich der ZDH mit Nachdruck eingesetzt hat, sieht er als positives Signal des Gesetzgebers: „Das wird der bAV im Handwerk noch mal einen Schub geben. Damit haben die Betriebe und die Mitarbeiter endlich unbefristete Planungssicherheit“, so Hagedorn.

Als eher abschreckend, gerade für kleinere Betriebe, sieht er „die komplexe Rechtsmaterie, die Haftungsrisiken des Arbeitgebers und den Verwaltungsaufwand“, den die Betriebsrente für den Arbeitgeber mit sich bringen kann. Allerdings könnten auch kleinere Betriebe den Verwaltungsaufwand deutlich reduzieren, „wenn sie einen externen Durchführungsweg wie zum Beispiel eine Direktversicherung oder eine Pensionskasse wählen“, rät Hagedorn. Tarifgebundene Betriebe (wie aus der Elektro-, Kfz- oder Bau-Branche) könnten sich für eine Erstberatung zum Thema bAV an ihre Innungen und Fachverbände wenden.

„Der Aufwand für den Arbeitgeber besteht darin, sich anfangs mit dem Thema zu beschäftigen: den richtigen Anbieter herauszufinden und in der Gehaltsbuchhaltung Vorkehrungen zu treffen, die im Falle der Entgeltumwandlung einen Abzug der Beiträge aus dem Bruttolohn sicherstellen“, erklärt ein Vorsorgeexperte der HypoVereinsbank. Die professionellen bAV-Versicherer wie Hypo-Kooperationspartner Victoria würden die Beratung der Mitarbeiter übernehmen, bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung helfen – und die Rente auszahlen.

Trotz der Vorzüge der Entgeltumwandlung für Geringverdiener sieht Klaus Stiefermann, Geschäftsführer der aba, Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersvorsorge e.V. (www.aba-online.de), Nachholbedarf an der bAV-Front: „Sorgenkinder in diesem Bereich sind kleinere Betriebe, Unternehmen im Osten Deutschlands und Frauen.“ Wichtig sei für kleinere und mittlere Firmen eine umfassende und kompetente Beratung im Vorfeld. Informationsmaterial und betriebsnahe Berechnungen könnte jeder Arbeitgeber bei den großen Finanzinstituten anfordern. „Der Vorteil ist, dass dieseAnbieter ihren Kunden alle fünf Durchführungswege der bAV offerieren können“, erklärt der aba-Experte.

Für Stiefermann ist die betriebliche Altersvorsorge kein personalpolitisches Instrument, das ausschließlich Großunternehmen nutzen könnten und sollten. „Die bAV ist für jeden Betrieb interessant. Gerade kleinere Firmen können sich mit diesem Anreiz von Großunternehmen positiv abheben, wenn es um die Mitarbeiterbindung oder das Gewinnen von Fachkräften geht.“

cornelia.hefer@handwerk-magazin.de