Arbeitsversuche bei Krankschreibung möglich

Wer privat krankenversichert ist und nach einer Operation nicht arbeiten kann, darf dennoch im eigenen Betrieb wieder mithelfen und Arbeitsversuche unternehmen.

Arbeitsversuche bei Krankschreibung möglich

Dabei darf die Versicherung dies nicht zum Anlass für eine Kündigung nehmen, wie das Landgericht Dortmund (AZ: 2 O 71/07) entschieden hat.

Eine private Krankenversicherung hatte auf den Versicherten einen Detektiv angesetzt. Dieser fand schnell heraus, dass der Mann im Betrieb wieder mitarbeitete. Das Gericht aber befand es als unredlich, dass die Versicherung selbst einen Detektiv eingesetzt habe.

Im Verhalten des Versicherten sahen die Richter zudem einen Arbeitsversuch, an dem nichts auszusetzen sei. Da der Versicherte zudem seit mehr als 30 Jahren bei der Gesellschaft versichert war und keinen anderen Versicherungsschutz mehr bekommen würde, musste die Versicherung die Kündigung zurücknehmen.

Quelle: ddp

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