Arbeitsagentur bremst Gründer aus

Die Zahl der Arbeitslosen, die sich mit dem Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit selbständig gemacht haben, ist stark eingebrochen. Sparmaßnahmen der Regierung zwingen die Berater der Arbeitsagentur dazu, die Teilnehmer stärker auszusieben. Förderungswillige müssen sich darauf einstellen – und neue Spielregeln beachten.

Wer sich für einen Gründerzuschuss für Arbeitslose interessiert, sollte gut vorbereitet ins Gespräch gehen: Der Fördertopf bei der Bundesagentur für Arbeit ist fast halbiert worden. Die Berater sind daher angehalten, stärker auszusieben. - © BA für Arbeit

Die Zahl der Arbeitslosen, die sich mit dem Gründungszuschuss selbständig gemacht haben, ist im Februar um 82 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat zurückgegangen. Diese Entwicklung läuft parallel mit einer Schröpfung des Fördertopfs, den die Bundesregierung von 1,8 Milliarden Euro im letzten Jahr auf 1,0 Milliarden Euro in diesem Jahr gekürzt hat.

Neue Vorgaben erhöhen die Hürden

Ende letzten Jahres sind Gesetzesänderungen in Kraft getreten, die die Anforderungen für den Bezug der Leistungen erhöht haben. So sind die Berater der Arbeitsagentur angehalten, stärker auszusieben und die „persönliche Eignung“ der Gründungswilligen genauer zu überprüfen. Auch muss am Tag der Gründung ein Arbeitslosengeldanspruch für mindestens 150 Tage bestehen. Bislang zog die Arbeitsagentur diese Grenze bei 90 Tagen.

Die Verantwortlichen des Internetportals gruendungszuschuss.de warnen in diesem Zusammenhang vor einer „Abschreckungstaktik“ der Bundesagentur. Die Berater würden versuchen, die Interessierten mit Schönmalereien über den Arbeitsmarkt von ihrem Fördervorhaben abzubringen. Seien die Gründer früher gewarnt worden, wenn ihnen ein Formfehler unterlaufen ist, so würden die Agenturen nun häufig mit einer sofortigen Ablehnung reagieren.

Gute Chancen mit guter Vorbereitung

Geld erhalten laut den Gründungsexperten daher nur noch diejenigen Gründer, die sich nicht verunsichern lassen. Die neue Situation erfordere, dass sich die Interessenten besser auf das Gespräch mit der Arbeitsagentur vorbereiten: Reichte es bisher, erst nach dem Schreiben des Businessplans einen Gründungsberater aufzusuchen, sollten Gründer heute möglichst schon vor dem ersten Gespräch mit der Arbeitsagentur Rat einholen. Bereits beim ersten Termin mit der Behörde würden nämlich wichtige Weichenstellungen vorgenommen.

"Wer gegenüber der Agentur richtig argumentiert und einen gut vorbereiteten und komplett fehlerfreien Antrag stellt, hat nach wie vor sehr gute Chancen auf die Förderung. Wer sich hingegen abschrecken lässt und sich ohne Antrag auf Gründungszuschuss selbständig macht, hat den Anspruch auf Förderung ein für alle Mal verloren", warnt Dr. Andreas Lutz von dem Beratungsportal.