Anlegerin gewinnt Klage um Medienfonds

Schadenersatz | Das Oberlandesgericht München hat einer Anlegerin Schadenersatz zugesprochen, die über die Commerzbank Kommanditanteile an dem Medienfonds VIP 4 erworben hatte.

Anlegerin gewinnt Klage um Medienfonds

Die Richter begründeten ihr Urteil gegen die Commerzbank damit, dass es sich bei der Vermittlung dieser Kapitalanlage um die Durchführung einer Anlageberatung gehandelt habe. Dabei habe das Geldinstitut die nach den Grundsätzen des Bundesgerichtshofs erforderliche Plausibilitätsprüfung der Prospekte offensichtlich nicht vorgenommen. Anders sei es nicht zu erklären, dass der Anlegerin ein Finanzprodukt vermittelt worden sei, dessen Prospekt nach Auffassung des Oberlandesgerichts fehlerhaft ist.

hm-Hinweis: Das Urteil gibt mehr als 8000 Kunden Hoffnung, die von der Commerzbank für diese Beteiligung geworbenen wurden. Für sie könnte es der Schlüssel zum Ausstieg aus der verlustreichen Anlage sein. Hat das Urteil bestand, kann jeder seine Beteiligung rückabwickeln und dem Fonds endgültig den Rücken kehren, inklusive des bei Eintritt eingezahlten Eigenkapitals zuzüglich Agio.