Anerkennungsgesetz: Mehr Fachkräfte für das Handwerk

Das Anerkennungsgesetz hat für qualifizierte ausländische Bewerber neue Arbeitsplätze im deutschen Handwerk zugänglich gemacht. Antragssteller aus insgesamt 77 Herkunftsländern wollen seit dem 01. April 2012 ihren erlernten Beruf im deutschen Handwerk ausüben. Was die Einführung des Gesetzes für das deutsche Handwerk bislang gebracht hat.

Anerkennungsgesetz im Handwerk
Das Anerkennungsgesetz ist ein Mittel, um neue Fachkräfte in das deutschen Handwerk zu integrieren. - © imageteam/Fotolia
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Das Anerkennungsgesetz ist seit nun genau einem Jahr verabschiedet. Seit es durch das Gesetz nun für ausländische Handwerker wesentlich einfacher ist, im deutschen Handwerk Fuß zu fassen, zählen die Handwerkskammern seitdem knapp 10.000 Beratungen zum neuen Rechtsanspruch. 1.700 Anträge für ein Verfahren, das die Gleichwertigkeit feststellen soll, gingen bislang bei den Kammern in Deutschland ein.

Anerkennungsgesetz als ein Mittel gegen den Fachkräftemangel

Bei dem Feststellungsverfahren prüft die jeweilige Kammer unter anderem, ob wesentliche inhaltliche oder zeitliche Unterschiede zwischen dem im Ausland erworbenen Berufsabschluss und dem deutschen Berufsabschluss (Referenzqualifikation) bestehen.

Von den Anträgen wurden 458 bearbeitet. Die Kammern gewährten dabei 57 Prozent der Antragssteller die volle Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation. Die volle Gleichwertigkeit wird dann bestätigt, wenn zwischen der bereits vorhandenen Qualifikation und der deutschen Referenzqualifikation keine wesentlichen Unterschiede festzustellen sind.

33 Prozent der Antragssteller erhielten die teilweise Gleichwertigkeit. Das heißt, dass zwar wesentliche Unterschiede vorhanden sind, aber auch vergleichbare Qualifikationsinhalte zwischen dem ausländischen und deutschen Berufsabschluss bestehen.

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Anträge kommen aus 77 Herkunftsländern

Die Antragssteller kommen aus insgesamt 77 verschiedenen Herkunftsländern. Die meisten der Bewerber kommen aus der Türkei und Polen. Weit dahinter liegen nach Angaben des ZDH, Anträge aus der Russischen Föderation, Kasachstan, Rumänien, Bosnien-Herzegowina, Serbien, der Ukraine und Griechenland.

Nach Angaben des ZDH, brauchen die regionalen Handwerkskammern für die Bearbeitung der Anträge nur wenig Zeit, weil sie dezentral beraten. „Mitunter ist die Informationslage zu einzelnen Berufsprofilen aus manchen Herkunftsländern mangelhaft. Auf die oft sehr individuellen Anliegen sind unsere Berufsexperten aber vorbereitet“, wie Holger Schwannecke, Generalsekretär des ZDH erklärt. In den einzelnen Beratungsgesprächen können dann mit den Bewerbern individuelle Lösungen gefunden werden.

Die Schwerpunkte bei den Anträgen sind die Gewerke Elektrotechnik, Friseur und Kfz-Technik.

Das Informationsblatt zum Anerkennungsgesetz können Sie hier downloaden !