- Studium Alle Kosten absetzen

Der Sohn oder die Tochter können ihre Ausgaben fürs Studium von der Steuer absetzen. Der Bundesfinanzhof hat den Spielraum erweitert.

Studieren und Steuern sparen - wer Belege sammelt und einreicht, kann das umsetzen. - © lisapics- iStockphoto
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Alle Kosten absetzen

Umfang. Zu den Studienkosten gehören vor allem die Studiengebühren, Miete plus Nebenkosten,
Arbeitsmittel, Fahrtkosten zur Universität oder Fachhochschule, doppelte Haushaltsführung und Verpflegungsmehraufwendungen.

Kilometergeld. Bei den Fahrtkosten mussten sich Studenten bisher wie Berufspendler behandeln lassen: Die Uni galt wie eine regelmäßige Arbeitsstätte von Berufstätigen - also Pendlerpauschale mit 30 Cent pro einfachem Entfernungskilometer und Studientag. Daran hält der Bundesfinanzhof mit seinem neuesten Urteil nicht mehr fest. Zugunsten aller Studierenden gewähren die Richter die Dienstreisepauschale von 30 Cent je gefahrenem Kilometer, doppelt so viel wie bisher (Az. VI R 42/11 und VI R 44/10).

Betriebsausgaben. Finanziert der Betrieb einem Mitarbeiter das Studium, kann er die Kosten als Betriebsausgaben absetzen. Bei Sohn und Tochter den Fremdvergleich beachten (siehe „Fortbildung“, Seite 55). Wer als selbständiger Handwerker studiert oder Fortbildungskurse absolviert, die seine Firma bezahlt, verfährt ebenso.

Werbungskosten. Studiert ein angestellter Handwerker auf eigene Rechnung, kann er die Ausgaben als (vorweggenommene) Werbungskosten geltend machen. Sobald er Geld verdient, kann er damit aufrechnen, so der Bundesfinanzhof (Az. VI R 36/10).