- Praxistipps Alle Aufwendungen gleich absetzen

Vor allem in den ersten Jahren können Gründer im Handwerk enorm Steuern sparen. Lesen Sie, mit welchen legalen Tricks Jungunternehmer zum Beispiel ihren Betriebsausgabenabzug oder ihre Abschreibung optimieren, und leiten Sie daraus Ihre eigene erste Steuersparstrategie ab.

- Praxistipps

Alle Aufwendungen gleich absetzen

Investitionsabzugsbetrag. Wer bereits vor seiner Gründung etwa eine teure Maschine oder ein Fahrzeug bestellt hat, profitiert vom Investitionsabzugsbetrag. Bis zu 40 Prozent der geplanten Anschaffungskosten kann der Handwerksbetrieb steuerlich geltend machen. In den Folgejahren verringert sich jedoch das Abschreibungsvolumen um den geltend gemachten Investitionsabzugsbetrag.
Tipp: Liste der geplanten Anschaffungen aufstellen.

Sonderabschreibung. Zusätzlich zur normalen Abschreibung können Betriebe von der Sonderabschreibung profitieren. Sie wird zusätzlich zur normalen AfA gewährt und beträgt 20 Prozent.
Tipp: Das gilt nur für Wirtschaftsgüter, die mindestens zu 90 Prozent betrieblich genutzt werden und auch mindestens bis Ende des nächsten Wirtschaftsjahres im Unternehmen bleiben.

Arbeitsmittel. Computer, Drucker und Bildschirm bilden für den Fiskus eine Einheit. Werden alle Teile einer PC-Anlage auf einmal gekauft, ist die Technik über drei Jahre kontinuierlich abzuschreiben.
Tipp: Clevere Unternehmer verteilen ihre Anschaffung über mehrere Jahre. Dann können sie die Geräte einzeln abschreiben und „geringwertige Wirtschaftsgüter“ wie Drucker (bis 410 Euro netto) auf
einen Schlag als Betriebsausgaben absetzen.

Gewinnermittlung. Kleine und mittlere Jungbetriebe berechnen ihren Gewinn vielfach automatisch via Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).
Tipp: Bei der EÜR haben die Betriebsinhaber keine Möglichkeit, Rückstellungen zu bilden und damit die Steuern zu senken. Fragen Sie Ihren Steuerberater, ob Sie nicht freiwillig eine Bilanz erstellen sollten, die mehr Steuersparmöglichkeiten bietet.