Punktereform: Ab acht Punkten ist der Führerschein weg

Zum 1. Mai wird die Flensburger Verkehrssünderkartei auf ein neues Punktesystem umgestellt. Für viele Verstöße gibt es dann zwar weniger Punkte als bisher, dafür droht bereits ab acht Punkten ein Fahrverbot. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Das Handy am Steuer kostet künftig 60 Euro und 1 Punkt. - © HUK-Coburg

Punkte nur noch bei Gefährdung
Wer mit einem abgelaufenen Kennzeichen erwischt wird oder ohne Plakette in eine Umweltzone einfährt, wird künftig ausschließlich mit einer Geldbuße bestraft. Punkte drohen nämlich nur noch bei Vergehen, die die Verkehrssicherheit gefährden. Wer in der Vergangenheit etwa wegen Einfahrens in die Umweltzone ohne Plakette einen Punkt kassiert hat, kann sich freuen: Alle nicht-sicherheitsrelevanten Verstöße werden zum Stichtag 1. Mai aus der Verkehrssünderkartei gelöscht.

Weniger Punkte als bisher
Wurden schwere Verstöße bislang mit maximal sieben Punkten bestraft, beträgt die Obergrenze nun drei Punkte. Da der Führerschein künftig jedoch bereits ab acht Punkten eingezogen wird, rechnen Verkehrsexperten mit deutlich mehr Fahrverboten, da viele populäre Verstöße (Beispiel: Telefonieren während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung) weiterhin mit der gleichen Punktzahl geahndet werden. Bisher im Register befindliche Punkte werden wie folgt umgerechnet (Ausnahme siehe oben):

Altes Punktesystem Zuordnung im neuen Bewertungssystem
1 -31
4 - 52
6 - 73
8 - 104
11 - 135
14 - 156
16 - 177
ab 18 8 (und mehr)

Jedes Vergehen gilt für sich
Wer einmal mit dem Punktesammeln begonnen hatte, musste sich bisher vorsehen, da jedes neue Vergehen dazu führte, dass auch die Punkte aus alten Verstößen nicht gelöscht wurden. Das ist nun anders, jedes Vergehen wird für sich gewertet. Geändert hat sich auch das Verfallsdatum: Blieben bisher die Delikte generell zwei Jahre gespeichert, bleiben schwere Vergehen bis zu fünf Jahren in Flensburg gespeichert.

Eingeschränkter Abbau von Punkten
Wer freiwillig die Schulbank drückte und ein Fahreignungsseminar besuchte, konnte bis zu sechs Punkte aus seinem Verkehrssündenregister tilgen. Ab Mai lässt sich durch den Besuch des Seminars nur noch ein Punkt abbauen, wenn der Verkehrsteilnehmer bisher nicht mehr als fünf Punkte auf seinem Konto hat. Wer über das Seminar seine Punktebilanz verbessern will, kann das auch nur noch einmal in fünf Jahren tun.