Musterrechnung: So wird richtig fakturiert

Schuldet der Auftraggeber die Umsatzsteuer, muss der Handwerker in der Rechnung auf die gesetzliche Fundstelle hinweisen.

Beispiel: Der Handwerker erbringt Bauleistungen an einen Unternehmer, der diese seinerseits seinen Kunden wieder als Bauleistungen in Rechnung stellt – der Klassiker im Baugewerbe.

Auszug aus der Rechnung

Bauleistungen20 000 Euro
Zeitraum 1. – 10.4.2014
(Leistungsbeschreibung siehe
Vertrag vom 20.3.2014)
Umsatzsteuer0 Euro
Gesamter Rechnungsbetrag20 000 Euro

Die Umsatzsteuer für diese Bauleistung schuldet nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG ausschließlich der Leistungsempfänger.

Folge:Der Auftraggeber (= Unternehmer/Leistungsempfänger) meldet in seiner Umsatzsteuer-vor­anmeldung 3800 Euro Umsatzsteuer an und kann in gleicher Höhe Vorsteuer gegenrechnen, wenn er zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.