Privatmiethaus: Gewerbe im Wohnhaus

Wer als Handwerker in ein Wohngebäude einziehen will, muss auf viele Dinge achten. Auch, um den Hausfrieden zu wahren.

Wichtigster Punkt: „Liegt eine Genehmigung für das Gewerbe in der Wohngegend vor?“, so Haus & Grund-Experte Gerold Happ. Der Mieter kann den Vermieter verpflichten, dies zu überprüfen. „Allerdings sollte der Handwerker das kontrollieren“, rät Fachanwalt Nils Röttges.

Lärm, Rauch, Schmutz – je mehr dies auftritt, desto besser ist es, in Gewerbegebiete auszuweichen. „Auch wenn sich der Vermieter zur Kontrolle verpflichtet hat und dem Gewerbe zustimmt, ist dann Stress mit den Nachbarn vorprogrammiert“, so Happ. Die Einhaltung von Ruhezeiten ist oberstes Gebot für eine gute Nachbarschaft.