Widerrufsrecht: Was sich ab Juni ändert

Ab 13. Juni müssen Händler ihren Kunden ein Formular zur Verfügung stellen, mit dem sie den Widerruf ihres Kaufs formal erklären können.

Bisher war für den Händler klar: Kam die Ware ­innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf vom Kunden retour, galt dies als Widerruf und der Händler hatte daraufhin 30 Tage Zeit, das bereits gezahlte Geld an den Kunden zurückzuzahlen.

Künftig muss der Kunde seinen Widerruf auf einem vom Händler zur Verfügung gestellten Formular zunächst per Post, Fax oder Mail übermitteln; die Pflicht zur Rückgabe der Ware innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf ändert sich jedoch nicht. Nach Erhalt des Widerrufs hat der Händler nur noch 14 Tage Zeit, das Geld zurückzuzahlen, Voraussetzung ist jedoch, dass er die Ware ­bereits vom Verbraucher zurückbekommen hat.

Übt der Verbraucher sein Widerrufsrecht aus, liegt es künftig am Händler, ob er die Rücksendekosten auf den Kunden abwälzt. Laut Gesetz ist er dazu berechtigt, wenn er den Kunden über die Rechtsfolge des Widerrufs belehrt hat.